Einbruch zu neuntAmtsgericht Schleiden ist zu klein – Prozess nach Aachen verlegt
Gemünd/Aachen – Einen Betriebsausflug der besonderen Art hat am Dienstag das Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Schleiden unternommen. Dabei ging es allerdings weniger um das Freizeitvergnügen, sondern vielmehr um einen Prozess, der in seinen Dimensionen die räumlichen Möglichkeiten sprengte, die das Amtsgerichtsgebäude und das nähere Umfeld hergaben.
Freie Zeit bot sich den Beteiligten ohnehin nicht. Neun Stunden dauerte die Verhandlung, bis die Vorsitzende Richterin Claudia Giesen schließlich das Urteil sprechen konnte.
Der Anklage zugrunde lag ein nur halb erfolgreicher Einbruch, der im Februar in einer Firma in Hellenthal verübt wurde. Neun Personen waren mit mehreren Fahrzeugen zu der Firma gefahren und hatten ein Tor aufgebrochen. Insgesamt 15 Kabeltrommeln mit einem Gesamtwert von rund 26.000 Euro luden fünf der Angeklagten in einen Transporter, die anderen vier standen Schmiere. Trotzdem gab es laut Anklage drei Zeugen für die Tat, so dass die Gruppe auf der Flucht von der Polizei angehalten und festgenommen werden konnte.
Ein Dolmetscher für jeden Angeklagten
Die gesteigerten Raumbedürfnisse des Gerichts resultierten aber nicht nur aus der schieren Anzahl der Festgenommenen. Da diese alle rumänische Staatsangehörige waren, musste jedem Angeklagten nicht nur ein Anwalt, sondern auch noch ein Dolmetscher zur Seite gestellt werden.
Da alle Angeklagten außerdem in Untersuchungshaft waren, mussten genügend Wachtmeister dabei sein, um die Sicherheit zu gewährleisten. Vor das Jugendschöffengericht kam der Fall, da einer der Angeklagten noch minderjährig war.
Zwei Angeklagte zum falschen Gericht gebracht
Das alles waren Anforderungen, die gerade bei den immer noch zu beachtenden Abstandsregelungen in keinem Sitzungssaal in Gemünd erfüllt werden konnten. Denn es mussten zudem noch genug Zellen verfügbar sein, um die neun Angeklagten sicher unterzubringen.
So machte sich am frühen Dienstagmorgen eine Delegation aus Vorsitzender Richterin, Schöffen, Protokollführerin und zwei Wachtmeistern auf den Weg nach Aachen, wo am Landgericht ein entsprechend großer Saal zur Verfügung stand. Doch ganz ohne Probleme sollte der Prozess auch dort nicht ablaufen: Zwei Angeklagte wurden von der Strafanstalt versehentlich nach Gemünd und nicht nach Aachen gebracht. Der Prozess startete deshalb verspätet.
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Angeklagt waren die neun Festgenommenen wegen gemeinschaftlichem schweren Bandendiebstahl. Letztendlich war es nicht möglich, ihnen sowohl die Bildung einer Bande als auch die Gewerbsmäßigkeit ihrer Einbruchstätigkeit nachzuweisen.
Deshalb wurden sie wegen Einbruchs zu Freiheitsstrafen zwischen neun Monaten und anderthalb Jahren Gefängnis verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Beim minderjährigen Angeklagten sprach das Gericht nach Jugendstrafrecht einen Schuldspruch aus.