Wegen Drogenhandels wurde ein 19-Jähriger aus Blankenheim zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Es war sein zweites Verfahren in kurzer Zeit.
Prozess in GemündAngeklagter fiel mit „Bier“ als Codewort für Haschisch auf
Nicht immer laufen die Dinge so, wie es eigentlich zu erwarten wäre. Das gilt auch für ein Gerichtsverfahren, wo die Angelegenheit plötzlich ganz anders aussehen kann, als es die Ermittlungsakten von Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei anfänglich vermuten lassen.
Dass dies jedoch nicht unbedingt eine Verbesserung für den Angeklagten bedeuten muss, erlebte am Dienstag ein 19-Jähriger aus dem Gemeindegebiet Blankenheim. Wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge musste er sich vor dem Jugendschöffengericht in Gemünd verantworten. Er wurde zu einer Jugendstrafe von zehn Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wird.
Im Januar 2022 stand der Blankenheimer bereits vor Gericht
Dabei hatte zu Beginn alles anders ausgesehen. In einem Verfahren im Januar 2022 hatte der Angeklagte bereits nach Jugendrecht einen Schuldspruch kassiert. Damals hatte ein Zeuge ausgesagt, dass der Angeklagte weiterhin mit Drogen handele. Dies war für die Staatsanwaltschaft Grund genug, einen Durchsuchungsbeschluss zu erwirken, der im Juli 2022 umgesetzt wurde. Es wurden zwar keine Betäubungsmittel gefunden, aber ein Handy, das kriminaltechnisch ausgewertet wurde.
Dabei fanden sich mehrere Chatverläufe, aus denen hervorging, dass der Angeklagte tatsächlich mit Drogen handelte. Es sei die Rede von Alkoholverkauf gewesen – doch da die verlangten 50 Euro für ein Bier nicht dem normalen Preisniveau entsprachen, entschlüsselten die Ermittler „Bier“ als Codewort für Haschisch. Entsprechende Verfahren wurden eingeleitet, aber wegen Geringfügigkeit eingestellt, als deutlich wurde, dass da offenbar eine größere Sache stattgefunden hat: Aus einem Chat, so die Anklage, ging hervor, dass der Angeklagte 100 Gramm Haschisch gekauft hatte.
Gemünder Richterin verlangt ein regelmäßiges Screening
Der Angeklagte behauptete zunächst, dass dies für den Eigenbedarf gewesen sei – ungefähr eine Monatsration. Doch schon nach wenigen Fragen wurde deutlich, dass die Ermittler bei der Auswertung die handelnden Personen vertauscht hatten. Tatsächlich hatte der Angeklagte das Haschisch nicht gekauft, sondern verkauft, und zwar zu einem höheren Preis, als er ursprünglich dafür bezahlt hatte.
Es brauchte einige Gespräche mit seinem Verteidiger Constantin Kirschbaum, dann gestand der Angeklagte die veränderte Sachlage ein. Er habe damals selbst viel konsumiert und dies so finanzieren wollen, sagte er. Die Hausdurchsuchung sei ihm aber eine Lehre gewesen. Seitdem sei er selbst von den Drogen weggekommen, habe eine Ausbildungsstelle, jetzt sei er auch clean.
Dann wäre es eine gute Idee gewesen, aus Eigeninitiative ein aktuelles Drogenscreening zur Verhandlung mitzubringen, um das zu beweisen, monierte die Richterin Claudia Giesen. „Wenn ich jemanden im Januar verurteile, und der wird im Juli erwischt, frage ich mich, was ich falsch gemacht habe“, wurde sie deutlich. Das habe nicht an ihr gelegen, sondern an seinem Drogenkonsum, der ihm da im Weg gestanden habe, so der Angeklagte.
Dass er keine schädlichen Neigungen mehr habe, wie es im Jugendstrafrecht heißt, wollten ihm Staatsanwaltschaft und Gericht nicht ohne Weiteres abnehmen. So erhielt der Angeklagte neben der zehnmonatigen Jugendstrafe die Bewährungsauflage, alle drei Monate auf eigene Kosten ein Drogenscreening einzureichen. „Dieses Urteil ist für Sie eine Chance, viel Luft nach oben ist für Sie nicht mehr“, sagte Giesen.