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Illegales AutorennenDrei junge Fahrer vom Amtsgericht Schleiden zu Geldstrafen verurteilt

Lesezeit 4 Minuten
Das Symbolfoto zeigt Gesetzestexte auf dem Richtertisch am Amtsgericht in Gemünd.

Vor dem Schleidener Amtsgericht in Gemünd mussten sich drei junge Raser verantworten (Symbolfoto).

Mit hohem Tempo hatten sich zwei junge Autofahrer und ein Motorradfahrer wilde Überholmanöver geliefert. Ihr Pech: Hinter ihnen fuhr ein Zivilfahrzeug der Polizei.

Vor Gericht und auf hoher See sei der Mensch in Gottes Hand, sagt eine bekannte Weisheit, um die Ungewissheit zu beschreiben, die Kläger oder Angeklagte manchmal dort erwartet. Das ist auch im Amtsgericht Schleiden nicht anders.

Doch egal, ob ein hartes oder ein mildes Urteil gesprochen wird, eines folgt mit Sicherheit: die deutlichen Worte von Amtsrichterin Claudia Giesen. Die sollen den Delinquenten neben Geld- oder Freiheitsstrafen, Bewährungsauflagen oder Beschlagnahme vor Augen führen, weshalb sie eigentlich im Saal 33 waren und eine Hauptverhandlung über sich ergehen lassen mussten.

Jeweils 3900 Euro Geldstrafe und sechs Monate Führerscheinentzug

Nicht anders bei den drei jungen Eifelern aus Mechernich, Schleiden und Hellenthal, die sich wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens verantworten mussten. „Zügige Fahrweise“, so betitelten es deren Verteidiger. Doch im Laufe der Verhandlung wurde klar, dass sie mit mindestens 170 km/h auf der B 265 zwischen dem Weißen Stein und Hollerath unterwegs gewesen waren.

Zu je 60 Tagessätzen à 65 Euro und sechs Monaten Führerscheinentzug verurteilte die Richterin das Trio. Doch dabei beließ sie es nicht. „Das ist mehr als das Doppelte der Geschwindigkeit. Wenn das nicht grob verkehrswidrig ist, was ist es dann?“, fragte sie rhetorisch in der Urteilsbegründung. Dass die Strecke gerade und einsehbar sei, entlaste die Angeklagten keineswegs.

Vor der Fahrt an einem Underground-Car-Treffen teilgenommen

Mit diesem hohen Tempo seien sie an Häusern vorbeigeflogen. Und kein Mensch, vor allem kein Kind habe damit rechnen können, dass drei Fahrzeuge mit einer derartigen Geschwindigkeit unterwegs waren. „Das ist eine Verschiebung der Verantwortung“, mahnte sie. Sie lade die drei zur nächsten Verhandlung ein, wenn eine fahrlässige Tötung im Verkehr verhandelt werde. „Wenn ein Fahrradfahrer gekommen wäre, dann hätte keiner von Ihnen eine Chance gehabt zu reagieren, das kann ich ihnen schwören“, so Giesen.

Allerdings ließ sich nicht beweisen, dass die drei tatsächlich, wie die Staatsanwaltschaft ihnen vorgeworfen hatte, ein Rennen vereinbart hätten. Sie hatten sich auf einem Underground-Car-Treffen verabredet, das am Karsamstag am Weißen Stein stattfand. Zwei von ihnen mit ihren hochmotorisierten Autos der Marken BMW und Hyundai, der dritte mit einem Ducati-Motorrad.

Mit bis zu 450 PS hat man Verantwortung im Straßenverkehr – und Sie sind sich dieser Verantwortung nicht bewusst geworden.
Claudia Giesen, Amtsrichterin

Gegen 18 Uhr begaben sie sich auf den Heimweg. Aber sie ahnten nicht, dass vor ihnen ein Zivilfahrzeug des Verkehrsdienstes der Polizei fuhr, das den ganzen Tag das Geschehen rund um das Tuningtreffen beobachtet und kontrolliert hatte. Dieses folgte gerade mit rund 120 km/h einem Mini, der sich auch schon recht flott auf den Weg nach Hellenthal gemacht hatte, als es am Abzweig nach Miescheid von der mit noch höherer Geschwindigkeit fahrenden Ducati und dem Hyundai mit Einbeziehung von Abbiegespur und Sperrfläche überholt wurde.

Schnell überholten die Polizeibeamten den Mini, um den beiden zu folgen, und beschleunigten ihren Opel Zafira so stark wie möglich, als plötzlich von hinten ein BMW kam, alle drei Wagen passierte und mit hoher Geschwindigkeit weiterfuhr. Noch einmal überholte der Hyundai die Ducati, dann wurden alle Beteiligten vor der Kurve am Hollerather Knie wieder langsamer.

Polizisten bei 200 km/h: „Wir müssen das verlangsamt kriegen“

200 Stundenkilometer habe der Tacho des Opels am Ende gezeigt, sagte der Polizeibeamte aus, doch trotzdem seien sie kaum hinterhergekommen. Durch die schnelle Abfolge von Überholmanövern sei er davon ausgegangen, dass es sich hier um ein Rennen handele. „Das Tempo war unverantwortlich, unser Entschluss war, wir müssen das verlangsamt kriegen“, schilderte er das Geschehen. Mit Blaulicht überholte die Zivilstreife nun die drei Fahrzeuge. Die beiden Pkw konnten in der Ortslage Hollerath gestoppt werden. Das Motorrad allerdings kam dort nicht an, sondern hatte offensichtlich einen anderen Weg gewählt.

Wie es bei dem Verdacht auf Kraftfahrzeugrennen üblich ist, beschlagnahmten die Polizeibeamten die Fahrzeuge, die Handys und auch die Führerscheine der beiden Fahrer. Eine Auswertung der Handys bestätigte aber nicht, dass die drei sich verabredet hatten.

Das sei auch nicht nötig, betonte Richterin Giesen in ihrer Urteilsbegründung. Denn auch in dem Fall, dass die drei Männer kein gemeinsames Rennen vereinbart hätten, so sei doch jeder ein Einzelrennen gefahren mit dem Ziel, eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen. Dabei sei es auch nicht notwendig, ob es eine tatsächliche Gefährdung gegeben habe.

Die Angeklagten hätten aus eigennützigen Gründen gehandelt, aus Spaß am Fahren und am schnellen Vorankommen. „Wenn beim ersten von Ihnen etwas schiefgegangen wäre, wären die anderen da reingeknallt“, wandte sie sich an die Angeklagten.

Beim nächsten Mal wären auch die Autos weg

Dass die Pkw sichergestellt worden seien, sei völlig richtig. „Mit bis zu 450 PS hat man Verantwortung im Straßenverkehr – und Sie sind sich dieser Verantwortung nicht bewusst geworden“, stellte die Richterin klar. Es sei eine Einzelfallentscheidung, die Sicherstellung aufzuheben, da die Angeklagten vorher noch nicht im Verkehr aufgefallen seien. „Wäre auch nur irgendwas vorher gewesen, dann gehörten diese Pkw jetzt dem Staat“, gab sie den Angeklagten eine weitere deutliche Warnung mit auf den Heimweg.