Urteil wegen VergewaltigungFamilienvater aus dem Kreis Euskirchen muss ins Gefängnis
Kreis Euskirchen/Bonn – Die Anmache lief schon seit Tagen: Immer wieder näherte sich der 34-jährige leitende Mitarbeiter eines Baumarkts im Kreis Euskirchen einer Praktikantin, machte Anspielungen und fragte die 18-Jährige nach ihren sexuellen Vorlieben.
„Ich war wohl ein wenig naiv“
Er tätschelte anfangs ihren Po, schlug ihr, als kein nennenswerter Widerstand aufkam, auch dreimal kräftig auf den Hintern. „Ich war wohl ein wenig naiv“, erklärte die junge Frau später als Zeugin vor Gericht, warum sie sich nicht heftiger gewehrt habe. „Ich wusste nicht, wie ich mit dieser Situation umgehen sollte.“ Sie habe sich aber überlegt, die Stelle zu wechseln, als ihr Vorgesetzter immer zudringlicher geworden sei.
Am 29. September 2021 wurde der Vater von drei Kindern dann gewalttätig. Er bugsierte die zierliche junge Frau, die seit 7 Uhr Waren auspackte und etikettierte, mit einem „Komm schon!“ ins Lager und von dort in eine Art Abstellraum, in dem zwei Campingtische standen. An einem fixierte er die Praktikantin, die noch das Etikettiergerät in der Hand hielt, und verging sich an ihr.
„Hör bitte auf“, flehte sie laut Gericht und versuchte vergeblich, ihn wegzudrücken. Er habe erst gestoppt, als aus dem Lager ein Geräusch zu hören war.
Mehr als drei Jahre in Haft
Wegen Vergewaltigung hat die 2. Große Strafkammer des Bonner Landgerichts gestern den Angeklagten zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Er hatte die Tat begangen, als er unter Aufsicht eines Bewährungshelfers stand. Drei Monate vor dem Vorfall in dem Baumarkt war er vom Amtsgericht Euskirchen wegen Kaufs von Marihuana zu einem Jahr verurteilt worden. Er will sich die Drogen besorgt haben, um seine Rückenschmerzen zu lindern. Die Bewährung wird wohl aufgehoben, so dass der Mann für mehr als vier Jahre ins Gefängnis muss.
Der Angeklagte hatte die Vergewaltigung bis zum Schluss abgestritten und das Opfer, so der Kammervorsitzende Wolfgang Schmitz-Justen tadelnd, vor Gericht als „Schlampe“ dargestellt, die im Internet posiere und „die Geschichte erfunden“ habe. Die Richter hatten jedoch keinen Zweifel am Wahrheitsgehalt der Zeugenaussage der jungen Frau: „Wir glauben ihr in allen Punkten“.
Eltern unternahmen selbst nichts
Nach dem Übergriff war sie nach Hause zu ihrer Mutter gefahren und hatte ihr von dem Vorfall erzählt. Sie und der Vater rieten, die Polizei einzuschalten, unternahmen aber selbst nichts. Am 1. Oktober erstattete die Tochter online Anzeige, aber erst am 15. Oktober wurde die 18-Jährige als Opfer polizeilich vernommen.
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Vom Gericht befragt, welches Urteil sie dem Angeklagten wünsche, hatte die 18-Jährige geantwortet: „Eine Bewährungsstrafe“. Der Vorsitzende in der Urteilsbegründung: „Für solch eine Tat gibt es keine Bewährungsstrafe mehr, auch nicht bei einem Geständnis.“