Die Serienbetrügerin aus Mechernich möchte ihre Haftstrafe im offenen Mutter-Kind-Vollzug in der Justizvollzugsanstalt Fröndenberg absitzen.
Drei Jahre HaftMechernicherin bestellt unter falschem Namen im Netz und zahlt nicht
Eine Serienbetrügerin aus Mechernich ist vom Euskirchener Schöffengericht zu drei Jahren Gefängnis verurteilt worden. Die 31-Jährige hatte in der Zeit von 2019 bis 2022 immer wieder kriminelle Geschäfte abgewickelt, meistens über das Internet. Sie ergaunerte sich Ware im Gesamtwert von mehr als 16.000 Euro. Auch schreckte sie nicht davor zurück, ihre beste Freundin auf perfide Art um 10.000 Euro zu erleichtern.
Vor Gericht legte die einschlägig vorbestrafte Katrin M. (Name geändert) über ihren Verteidiger Hagen Seipel ein Geständnis ab. Sie bedauere ihre Taten sehr, sagte er. Erklären könne sie ihr Verhalten nicht.
Die Anklageschrift der Bonner Staatsanwaltschaft hatte 42 illegale Handlungen umfasst. In zehn Fällen wurde das jeweilige Verfahren eingestellt, weil die zu erwartenden Einzelstrafen mit Blick auf die verbleibenden Vorwürfe nicht stark ins Gewicht gefallen wären.
Offener Mutter-Kind-Vollzug: Jugendamt muss Kosten für Tochter übernehmen
Die Angeklagte hat eine dreijährige Tochter. Deren Vater und sie haben sich getrennt. Damit sie die Chance erhält, sich weiter um das Mädchen zu kümmern, wollen ihr Anwalt und ihre Bewährungshelferin erreichen, dass sie ihre Haftstrafe im offenen Mutter-Kind-Vollzug in der Justizvollzugsanstalt Fröndenberg absitzen kann.
Eine Voraussetzung dafür ist, dass das Jugendamt die Kosten für die Tochter übernimmt. Hinzu kommt, dass der Termin ihrer Einschulung nicht vor dem Tag der Haftentlassung liegen darf. Diese Bedingung lässt sich erfüllen.
Betrügerin saß auch schon in Österreich im Gefängnis
Katrin M. war zum ersten Mal mit dem Gesetz in Konflikt geraten, als sie 23 war, wegen falscher Verdächtigung. In den Folgejahren wurde sie unter anderem wegen Betrug, Diebstahl und Fahren ohne Fahrerlaubnis verurteilt. Auch in Österreich, wo sie eine Berufsausbildung absolvierte, landete sie vor Gericht, kassierte eine Haftstrafe und kam ins Gefängnis.
Mehrfach wurde sie schon kurz nach Verurteilungen erneut straffällig. „Man hat Ihnen einige Male ein großes Stoppschild vor die Nase gehalten. Das hat Sie aber nicht beeindruckt“, umschrieb der Vorsitzende Richter Dr. Wolfgang Schmitz-Jansen die hohe Rückfallgeschwindigkeit der Angeklagten.
Um Sorgen zu vergessen: Angeklagte bestellt, zahlt aber nicht
Gründe für eine verminderte Schuldfähigkeit lagen nicht vor. Dies ergab die Begutachtung durch einen Psychiater. Er schilderte, wie die Betrugsserie ihren Anfang genommen hatte. Demnach hatte sich M. während ihrer Ausbildung fernab der Heimat nicht wohlgefühlt.
Um ihre Sorgen vorübergehend zu vergessen, habe sie begonnen, im Internet „schöne Dinge zu bestellen“. Die fälligen Rechnungen beglich sie allerdings nicht. Ebenfalls in Österreich entwendete sie einer Kollegin die Kreditkarte und die dazugehörigen PIN-Daten.
In den zurückliegenden Jahren bestellte sie unter dem Namen Unbeteiligter, aber mit eigener Adresse etliche Male Artikel in Online-Shops, ohne zu bezahlen, darunter Bekleidung, Schuhe, Parfüm, Spielzeug und Haushaltswaren. Dabei stellte sie sich „tumb und plump“ an, wie ihr Verteidiger sagte, sodass man ihr auf die Schliche kam.
Auch bot sie im Internet immer wieder Spielekonsolen an, kassierte den Kaufpreis – Beträge bis 300 Euro –, doch die Geräte versandte sie nicht. Ihre Freundin betrog sie, indem sie ihr vorgaukelte, dass der Vater ihrer Tochter nach einem Verkehrsunfall 10.000 Euro benötige.