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U3-BetreuungDer Kreis Euskirchen erhält 6,7 Millionen Euro vom Land

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Symbolfoto aus einer Kita im Kreis Euskirchen: Ein Stofftier liegt in einer Kiste mit bunten Tüchern.

Symbolfoto aus einer Kita im Kreis Euskirchen. Kinder und Erziehung im Kindergarten.

Für den Ausbau der U3-Betreuung erhält der Kreis Euskirchen 6,7 Millionen Euro vom Land. Doch der Kreis war in Vorleistung gegangen.

Das Land NRW hat den Kommunen insgesamt eine Milliarde Euro als Ausgleichszahlung für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren zugesagt. Das teilten die zuständigen Ministerien und die kommunalen Spitzenverbände jetzt mit. Der Belastungsausgleich Jugendhilfe solle dazu dienen, „den örtlichen Trägern die notwendigen Kosten für den Ausbau und Betrieb der U3-Betreuung in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege zu erstatten“, heißt es in einer Pressemitteilung des CDU-Landtagsabgeordneten Klaus Voussem. Auch die Jugendhilfe des Kreises Euskirchen profitiert Voussem zufolge davon.

Der Kreis Euskirchen erhält laut dem CDU-Abgeordneten eine zusätzliche Zahlung in Höhe von mehr als 6,7 Millionen Euro. „Wir befinden uns in schwierigen Zeiten: Die Kassen, auch die des Landes, sind knapp. Deshalb ist es wichtig, dass wir die richtigen Prioritäten setzen. Für uns stehen Kinder und Jugendliche, Familie und Bildung an erster Stelle. Und wir stehen fest an der Seite der Kommunen“, wird Voussem in der Pressemitteilung zitiert.

Der Kreis Euskirchen war mit Millionen in Vorleistung gegangen

Die Überprüfung des Belastungsausgleichs Jugendhilfe sei eine große Herausforderung gewesen. Der Landesregierung sei es wichtig gewesen, „dass die Kommunen das Geld nun zeitnah erhalten. Das sichert nicht nur die Aufrechterhaltung, sondern auch den so wichtigen Ausbau der Betreuungsangebote für unter dreijährige Kinder in unseren Kommunen.“

Landrat Markus Ramers bezeichnete die Finanzierungszusage des Landes als „überfällig“. Man dürfe nicht vergessen, „dass wir als Kreis in Vorleistung gegangen sind. Die 6,7 Millionen Euro, die das Land uns jetzt zugesagt hat, sind ein Belastungsausgleich, zu dem das Land nach einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs aus dem Jahr 2010 verpflichtet ist.“