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Zweithöchster Wert in NRWIm Kreis Euskirchen sind 1391 „Kleine Waffenscheine“ registriert

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Ein kleiner Waffenschein liegt zwischen einer Schreckschuss-Pistole „Walther P22“, einem Magazin und einer Platzpatrone.

Ein „Kleiner Waffenschein“ liegt zwischen einer Schreckschuss-Pistole „Walther P22“, einem Magazin und einer Platzpatrone. Er berechtigt zum Führen von Gas-, Signal- und Schreckschusswaffen.

Auf 100.000 Einwohner berechnet, belegt der Kreis Euskirchen mit einem Anteil von 1,39 Prozent den zweiten Platz im Bundesland NRW.

Die Anzahl der „Kleinen Waffenscheine“ in NRW hat einen Rekordstand erreicht. Und auf 100.000 Einwohner gerechnet, belegt der Kreis Euskirchen nach Angaben des Landes den zweiten Rang. Das geht aus einer Kleinen Anfrage im Landtag hervor.

Dem Land zufolge sind im Kreis Euskirchen 1391 „Kleine Waffenscheine“ ausgestellt. Prozentual haben damit 1,39 Prozent der Menschen im Kreis die Erlaubnis, eine Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffe führen. Prozentual sind es nur im Kreis Siegen-Wittgenstein mehr Menschen.

Polizei Euskirchen findet keine Erklärung

Wer eine solche PTB-Waffe mit sich führt, ohne einen „Kleinen Waffenschein“ zu besitzen, kann mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden. „Aus polizeilicher Sicht gibt es keine Erklärung dafür, dass unsere Kreisstadt im Vergleich zu anderen Städten oder Kreisen in NRW eine prozentual höhere Anzahl an Besitzern Kleiner Waffenscheine hat“, sagt Franz Küpper, Pressesprecher der Euskirchener Polizei auf Anfrage.

Ein Antrag auf einen „Kleinen Waffenschein“ werde bewilligt, wenn der Antragsteller mindestens 18 Jahre alt ist, zuverlässig und persönlich geeignet ist. Laut Landesregierung hat sich die Zahl der „Kleinen Waffenscheine“ NRW-weit vom 1. Januar bis zum 31. August 2022 um mehr als 8400 erhöht. Wie aus der Antwort auf die Anfrage hervorgeht, gibt es landesweit knapp 190.000 „Kleine Waffenscheine“.

Der Kauf ist auch ohne „Kleinen Waffenschein“ möglich

Nach Angaben der Polizei ist der Kauf einer PTB-Waffe auch ohne Waffenschein möglich. Auch die Beförderung ist erlaubt – wenn sie nicht schussbereit ist, sich nach dem Kauf in einem geschlossenen Behältnis befindet und zur eigenen Wohnung transportiert wird. Erlaubnisfrei sei zudem der Besitz einer PTB-Waffe in der eigenen Wohnung, eigenen Geschäftsräumen oder dem eigenen befriedeten Besitztum.

Wer eine PTB-Waffe mit sich führe, müsse seinen Personalausweis, seinen Pass oder ein gleichwertiges amtliches Personalpapier und seinen „Kleinen Waffenschein“ dabei haben und den zur Personenkontrolle Befugten (Polizeibeamte und Dienstkräfte der Bundeszollverwaltung) auf Verlangen zur Prüfung aushändigen, so Franz Küpper. „Es gibt auch die Möglichkeit, den Kleinen Waffenschein wieder entzogen zu bekommen, wenn man nicht mehr geeignet oder zuverlässig ist“, sagte der Pressesprecher der Polizei auf Anfrage.