Testen und ShoppenFragen und Antworten zur Euskirchener Strategie ohne Notbremse
Kreis Euskirchen – Am Freitagabend kam grünes Licht aus Düsseldorf. Der Kreis Euskirchen muss nicht die Notbremse ziehen, obwohl seit einigen Tagen die Sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner bei mehr als 100 liegt. „Das war dann sportlich“, umschreibt Landrat Markus Ramers den Stress für ihn und seine Mitarbeiter, die ja nach einem Corona-Fall im Kreishaus auch noch in Quarantäne sitzen. Eine Videokonferenz jagte die nächste. Es galt, die Allgemeinverfügung zu erarbeiten, die das öffentliche Leben im Kreis bestimmt und ab diesem Montag gilt. Hier die wichtigsten Punkte:
Dürfen die Geschäfte offen bleiben?
Ja. Auch Bibliotheken, Burgen, Tierparks und Museen dürfen öffnen. Zudem ist es erlaubt, dass sich auf Sportanlagen unter freiem Himmel Gruppen von höchstens 20 Kindern bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren zuzüglich zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen treffen, um Sport zu treiben. Restaurants und Fitnessstudios bleiben weiterhin geschlossen.
Ist ein Test dafür notwendig?
Jein. Bei den Geschäften, die auch vor dem 8. März geöffnet waren – Lebensmittelläden und Frisöre beispielsweise – ist weiterhin kein Test nötig. Ansonsten gilt: Nur wer ein tagesaktuelles Negativ-Schnell- oder Selbsttestergebnis vorlegt, darf die Geschäfte und Einrichtungen aufsuchen und in der Gruppe kicken. Die Regelung gilt auch für Bau- und Gartencenter. Weiterhin gilt: Terminvereinbarungen sind notwendig und die Begrenzung auf eine Person pro 10 Quadratmeter bleibt bestehen.
Brauchen auch Kinder ein Testergebnis?
Kinder bis zum Schuleintritt müssen kein Testergebnis vorlegen, Schüler hingegen müssen einen Test absolvieren.
Was muss man über die Tests wissen?
Soweit sie zum Eintritt in Läden oder andere Einrichtungen berechtigen sollen, müssen die Tests der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung entsprechen. „Das negative Ergebnis muss von einer der in der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung vorgesehenen Teststellen schriftlich oder digital bestätigt werden“, heißt dazu in der Verordnung des Landes NRW. Der Test darf dann bei Inanspruchnahme des Angebotes höchstens 24 Stunden zurückliegen.
Wie kommt man bei einem Selbsttest an ein Zertifikat?
Selbsttests können nur dann akzeptiert werden, wenn sie in einer genehmigten Teststelle absolviert werden und diese das Ergebnis bestätigt. Dort sind die Tests kostenlos möglich. Eine Übersicht der Teststellen im Kreis finden Sie auf Seite 26.
Es reicht also nicht, einen Selbsttest zuhause vorzunehmen und sich dann möglicherweise selbst ein Zertifikat auszustellen.
Werden Verkäuferinnen und Verkäufer getestet?
Das ist Sache der Unternehmen. Die entsprechenden Verbände haben das zugesagt.
Öffnen alle Einrichtungen an diesem Montag?
Nein. Das LVR-Freilichtmuseum Kommern sowie das Industriemuseum Tuchfabrik Müller in Kuchenheim sind von diesem Montag an bis zunächst einschließlich Mittwoch geschlossen. Grund sei der Corona-Inzidenzwert im Kreis Euskirchen. „Beim LVR wird intensiv an einer möglichen Wiedereröffnung Anfang April gearbeitet“, heißt es in der Mitteilung des Landschaftsverbands Rheinland. Die Szenarien und Genehmigungen dafür würden mit den Behörden während der zunächst dreitätigen Schließung entwickelt.
Auch die Römerthermen Zülpich – Museum der Badekultur – bleiben Dienstag und Mittwoch geschlossen. Montags ist das Bademuseum ohnehin geschlossen. Ziel sei es auch hier, am Donnerstag wieder zu öffnen.
Warum zieht der Kreis nicht die Notbremse?
Die Inzidenz im Kreis liegt seit Tagen bei mehr als 100. Eine rigorose Notbremse wäre also möglich. Doch nach Ansicht von Landrat Markus Ramers hat das nun beschlossene Vorgehen Vorteile. Es handele sich einerseits um eine Verschärfung der bisherigen Regelung. Andererseits könne das Schließen der Geschäfte und Einrichtungen vermieden und gleichzeitig das Infektionsgeschehen besser beobachtet werden.
„Wir haben jetzt innerhalb kürzester Zeit knapp 60 Schnelltestzentren an den Start bringen können, und die sollen jetzt auch genutzt werden“, so Ramers: „Wenn ich in den Einzelhandel gehen möchte, um mir ein paar Schuhe zu kaufen, und habe einen negativen Test, dann kann ich das machen, ohne dass von mir eine Gefahr ausgeht.“ Umgekehrt: „Wenn der Test positiv ausfällt, komme ich Quarantäne, kann nicht in Laden und danach auch nicht zu meiner Schwester oder Tante zum Besuch gehen.“
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Denn gerade im privaten Bereich in geschlossenen Räumen und ohne Maske gebe es noch viele Infektionen – auch wenn die Treffen in zulässiger Personenzahl stattfänden. „Daher sind wir zu dem Schluss gekommen, dass wir die Testzentren stärker nutzen müssen“, so Ramers.
Ob das dann reichen werde oder ob es weiterer Maßnahmen bedarf, um das Infektionsgeschehen einzudämmen, werde in dieser Woche im Krisenstab beraten. Der Landrat stellt klar: „Ich kann auch nicht garantieren, dass wir später wieder dazu übergehen müssen, bestimmte Bereiche wieder zu schließen. Das können wir heute nicht sagen. Doch wir wollen erstmal die Chance, das Testsystem, das jetzt existiert, stärker nutzen.“ Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann sieht das ähnlich: „Ein ohnehin nur unter sehr strengen Auflagen zulässiger Besuch im Baumarkt oder Möbelhaus wird mit einem Negativtest noch sicherer.“
Geht das bereits in Richtung „Tübinger Modell“?
Nein, sagt Ramers. Das beschlossene Vorgehen sei noch weit weg vom Tübinger Modell, wo etwa mit einem negativen Schnelltestergebnis auch Außengastronomie genutzt werden kann.
Dafür, so der Landrat, seien die Inzidenzzahlen der vergangenen Tage im Kreis Euskirchen zu hoch: „Das wird tendenziell noch steigen, da müssen wir über Maßnahmen nachdenken, wie wir das eingedämmt bekommen.“ Der Kreis wolle keine weiteren Schließungen, den Besuch von Einrichtungen aber mit einem vorherigen Test verbinden.
Bald sollen 79-Jährige sich Impftermine geben lassen können
Das Impftempo soll in den nächsten Tagen anziehen. Landrat Markus Ramers erklärt, dass in dieser Woche zusätzlicher Biontech-Impfstoff im Impfzentrum in Marmagen erwartet werde. Damit sollen vor allem chronisch Kranke versorgt werden. „Dazu haben wir im Kreis 1400 Anträge vorliegen.“ Das Impfzentrum sei zurzeit gut versorgt. Es würden jetzt täglich 100 Impfungen draufgepackt. Am Ostersamstag und dem Samstag darauf werden Sonderstrecken einrichtet, um die zusätzlichen Dosen zu verimpfen. Ramers: „Die Menschen haben ihre Atteste beim Gesundheitsamt eingereicht, sie werden dann von uns informiert.“
Die 79-Jährigen sollen sich ab dem 6. April für einen Impftermin anmelden können – genauer: alle Bürgerinnen und Bürger, die in der Zeit vom 1. Februar 1941 bis 31. Dezember 1941 geboren sind. Sie werden in den nächsten Tagen ein entsprechendes Schreiben erhalten. Der Geburtsmonat Januar 1941 ist bei den 80-Jährigen abgedeckt. Mit der Einteilung in Jahrgänge soll im Land ein Chaos wie bei der ersten Anmeldephase der Über-80-Jährigen vermieden werden. Anschließend gehe es mit dem Jahrgang 1942 weiter. Ramers hofft, dass sobald die 79-Jährigen, die wollen, geimpft worden sind, es zügig mit den 78-Jährigen weitergeht. Der Kreis müsse hoffentlich nicht warten, bis alle 79-jährigen Impfwilligen landesweit versorgt sind.
„Luca“ soll helfen: Der Kreis hat laut Ramers Kontakt zu den Betreibern der Luca-App aufgenommen. „Wir haben mit denen eine Videokonferenz gemacht“, so Ramers. Initiator Smudo von der Band „Die fantastischen Vier“ sei zwar nicht dabei gewesen, dennoch sei das Gespräch sehr interessant gewesen: „Das war sehr überzeugend.“ IT und Gesundheitsamt hätten den Einsatz vorbereitet, die Vereinbarung sei bereits unterzeichnet.
Das Land arbeite derweil an einem System, das alle digitalen Möglichkeiten der Kontaktverfolgung bündele – „sozusagen eine App der Apps“, wie Ramers sagt. Dann könnte das Gesundheitsamt mit den Informationen möglichst aller Apps über eine zentrale Schnittmenge arbeiten, ohne mit jedem Anbieter einzeln IT-Lösungen aufbauen zu müssen. „Das macht natürlich erst Sinn, wenn es weitere Perspektiven für weitere Lockerungen gibt. Dann wäre es aber durchaus hilfreich“, so Ramers.