Kreis Euskirchen – Während der Kreis langsam in Richtung Normalität schreitet, die Fußgängerzonen sich füllen und weitere Schutzmaßnahmen noch in dieser Woche zurückgenommen werden, gibt es zum Thema Impfen weniger gute Nachrichten. Zwar haben Bund und Länder die Aufhebung der Priorisierungen für den 7. Juni beschlossen. Doch kommen damit viele Menschen rasch zu ihrer lang ersehnten Erstimpfung? Eher nicht! Landrat Markus Ramers erteilte den Hoffnungen einen mächtigen Dämpfer.
Zwar könnten sich theoretisch alle Bürgerinnen und Bürgern ab Montag für eine Impfung anmelden, so die Kreisverwaltung: „Die Aussicht auf einen Termin im Impfzentrum scheint aktuell allerdings sehr unrealistisch zu sein.“ Der Grund: Um die Impffristen einzuhalten, werden im Juni im Impfzentrum in Marmagen wie auch in anderen Impfzentren fast ausschließlich Zweitimpfungen vorgenommen. Für Erstimpfungen fehle es dann an Impfdosen.
Wenig Freude
Ramers zeigt sich wenig erfreut: „Wir haben längst noch nicht alle priorisierten Gruppen geimpft. Viele Menschen haben Hoffnungen auf eine baldige Impfung durch den anstehenden Wegfall der Priorisierung, und gleichzeitig können keine weiteren Erstimpfungen im Impfzentrum stattfinden. Das passt einfach nicht zusammen.“ Ab wann mit deutlicher Erhöhung der Impfstoffzuweisungen zu rechnen sei, sei derzeit nicht abzuschätzen.
Die Terminierung erfolgt ausschließlich über die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KV) unter der Telefonnummer 116 117 01 oder online auf der Seite der KV (termin.corona-impfung.nrw/home). Im Regionalen Impfzentrum in Marmagen können keine Termine vereinbart werden. Es erhalten ausschließlich Menschen eine Impfung, die zuvor einen Impftermin vereinbart haben.
Aktuelle Lage im Kreis
Es geht weiter in Richtung Normalität. Für Dienstag meldete das Robert-Koch-Institut (RKI) eine Inzidenz von 26,3. Damit lag der Kreis am fünften Werktag in Folge unter dem Schwellenwert von 50. Das heißt: Ab Donnerstag wird gelockert, und ab Freitag – sofern nichts Unerwartetes passiert – gleich nochmal. Denn wenn an diesem Mittwoch erneut ein Wert unter 35 gemeldet wird, können weitere Maßnahmen zurückgenommen werden.
„Es ist davon auszugehen, dass mit dem morgigen Tag das Land die Inzidenzstufe 3 aufhebt und ab Donnerstag die Inzidenzstufe 2 gilt“, sagte Sven Gnädig von der Pressestelle des Kreises am Dienstag: „Kurioserweise können wir ab Freitag sogar in die Inzidenzstufe 1 rutschen.“ Darauf deutet vieles hin. Am Dienstag wurden 3 festgestellte Neuinfektionen sowie die Reduzierung der akuten nachweislichen Infektionen um 29 auf 331 gemeldet. Die teilten sich wie folgt auf: Euskirchen 164, Zülpich 32, Mechernich 32, Weilerswist 29, Bad Münstereifel 17, Kall 16, Schleiden 15, Nettersheim 13, Dahlem 8, Blankenheim 4 und Hellenthal 1. Die Zahl der Corona-Todesfälle im Kreis Euskirchen blieb bei 238.
Kinder-Gesundheit
Unter der Pandemie haben die Schuleingangsuntersuchungen gelitten. Wie die Kreisverwaltung auf Anfrage der FDP-Fraktion erklärte, hat es in diesem Jahr rund 100 Untersuchungen gegeben.
2020 waren die Untersuchungen pandemiebedingt flächendeckend ausgefallen. 2021 wurden ausschließlich Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf und Kinder mit sogenannten Rückstellungsanträgen untersucht. Seit Sommer 2020 finde der Aufbau eines Teams zur Bewältigung der Pandemie-Aufgaben statt, die Schuleingangsuntersuchungen sollten im Spätsommer 2021 wieder aufgenommen werden, so der Kreis.
Sie habe Verständnis dafür, dass wegen der Pandemie Einschränkungen unvermeidbar seien, erklärte die FDP-Kreistagsabgeordnete Petra Kanzler. Dennoch hätte die FDP ein frühzeitiges Konzept für die flächendeckende und pandemiesichere Durchführung der Schuleingangsuntersuchungen erwartet. Die Verwaltung müsse die Untersuchungen so schnell wie möglich wieder aufnehmen und prüfen, ob ausgefallene Untersuchungen nachgeholt werden könnten, so Kanzler.
Schuleingangsuntersuchungen, so Kanzler, seien „nicht nur eine wichtige Institution zur Sicherstellung, dass ein Kind körperlich und emotional reif für die Schule ist, sondern auch ein bedeutsamer Baustein der Präventionskette“. So könnten eventuelle Förderbedarfe frühzeitig erkannt werden, mithin gehe es um Chancengerechtigkeit. Der Kreis verwies auf die außergewöhnliche Situation durch Distanz- und Wechselunterricht. Untersuchungen im Nachgang seien zwar nicht geplant, doch der Schulärztliche Dienst tausche sich intensiv mit den Grundschulen aus, um spezifische Hilfen für Schüler, deren Wechsel von der Kita zur Schule durch die pandemischen Bedingungen beeinträchtigt war und ist, zu gewährleisten.
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Kreis Düren
Im Kreis Düren hat es einen weiteren Corona-Todesfall gegeben. Es ist der 286. seit Beginn der Pandemie. Für Dienstag meldete das RKI einen Inzidenzwert von 24,6. Es gab 6 bestätigte Neuinfektionen. 229 Menschen waren nachweislich aktuell infiziert, einer davon in Heimbach.
Inzidenzen in der Region
Städteregion Aachen 45,8; Rhein-Erft-Kreis 40,4; Rhein-Sieg-Kreis 28,1; Kreis Ahrweiler 33,8; Bitburg-Prüm 34,3; Vulkaneifel 33,0 (Quelle: Robert-Koch-Institut)
Was ab Donnerstag im Kreis wieder möglich ist
Nach fünf Werktagen in Folge unter dem Inzidenzwert 50 ist ab Donnerstag wieder einiges möglich:
Kontakte: Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Personenbegrenzung für Angehörige aus drei Haushalten erlaubt. Außerdem können sich im öffentlichen Raum bis zu zehn Personen mit negativem Test aus beliebig vielen Haushalten treffen.
Sport: Außen ist Kontaktsport (bis zu 25 Personen) und kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung möglich. Innen sind kontaktfreier Sport (auch Fitnessstudios) ohne Begrenzung und Kontaktsport mit Kontaktverfolgung und negativen Tests für bis zu 12 Personen erlaubt.
Private Veranstaltungen: Außen mit bis zu 100 Gästen und innen mit bis zu 50 Gästen möglich. Voraussetzung sind negative Tests.
Gastronomie: Die Außengastronomie ist ohne negative Tests erlaubt.
Tourismus: Die volle gastronomische Versorgung von Gästen ist erlaubt.
Einem Test gleichgestellt sind ein Impfnachweis (die Zweitimpfung muss 14 Tage zurückliegen), ein Nachweis einer Covid-19-Erkrankung, die mindestens 4 Wochen beziehungsweise maximal 6 Monate zurückliegt, oder der Nachweis einer Covid-19-Erkrankung, die mindestens 6 Monate zurückliegt plus eine Coronaschutzimpfung. (sch)