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Kriterienkatalog vorgelegtGemeinde Kall legt Spielregeln für neue Solarparks fest

Lesezeit 3 Minuten
Blick auf den Solarpark in Herhahn.

Die Ansiedlung von PV-Freiflächenanlagen will die Gemeinde Kall mit einem Kriterienkatalog steuern.

Ein Kriterienkatalog soll die Ansiedlung von Solarparks in der Gemeinde Kall regeln. Der Entwicklungsausschuss entscheidet am 7. November.

Noch Diskussionsbedarf gibt es bei einem Kriterienkatalog, mit dem die Gemeinde Kall die Ansiedlung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen künftig steuern will. Deshalb wurde das Thema vom Ausschuss für Entwicklung, Umwelt, Digitalisierung und öffentliche Sicherheit vertagt und soll nun in einer geplanten Sondersitzung am 7. November behandelt werden. „Bis dahin wollen die Fraktionen noch einige offene Fragen klären“, erklärte der Ausschussvorsitzende Bert Spilles (CDU).

Der Vorschlag der Gemeindeverwaltung sieht vor, dass der Abstand zwischen PV-Freiflächenanlagen mindestens einen Kilometer betragen muss und die Gesamtfläche der Anlagen in der Gemeinde 100 Hektar nicht überschreiten soll. Außerdem werden nur Anlagen mit einer Größe zwischen 7,5 und 15 Hektar erlaubt.

Gleich drei Solarparks sind in Scheven geplant

Vor allem in Scheven hatte es in der Vergangenheit mehrfach Unmut gegeben, weil dort insgesamt drei solcher Solarparks geplant sind. Im März hatte es bei einer Informationsveranstaltung mit Vertretern der e-regio im Bürgerhaus deutliche Kritik an den Plänen gegeben. In der Politik war der Ruf nach einer Kartierung des Gemeindegebietes mit der Ausweisung möglicher PV-Freiflächenanlagen-Gebiete und von Sperrzonen laut geworden.

Bereits Ende Februar hatte die Verwaltung einen Vorentwurf des Kriterienkatalogs vorgestellt. Vorgesehen sind darin ein 200-Meter-Abstand zu Orten, 100 Meter zu Außenbereichssiedlungen, 30 Meter zu Waldflächen, 250 Meter zu touristischen Einrichtungen und 1000 Meter zu landschaftsbildenden Kulturdenkmälern wie dem Kloster Steinfeld.

Kall will auch die Regeln der Nachbarkommunen im Blick behalten

Auf Grundlage des Vorentwurfs hatte das Planungsbüro PE Becker GmbH eine Potenzialkarte erstellt, die Ausschlussgebiete im Gemeindegebiet zeigt. Auf Anlagen im privilegierten Bereich, die innerhalb von 200 Meter Entfernung zu mindestens zweigleisigen Bahnstrecken und Autobahnen liegen, hat die Gemeinde aber keinen planungsrechtlichen Einfluss. Bei der Ausweisung von nicht privilegierten Anlagen, für die die Kommune die planungsrechtlichen Voraussetzungen schaffen muss, soll aber der Abstand von einem Kilometer zu bereits bestehenden Anlagen gewahrt werden.

Mit der Festlegung auf eine maximale Größe von 100 Hektar soll sichergestellt werden, dass nicht zu viele Anlagen im Gemeindegebiet entstehen und die Interessen der örtlichen Landwirtschaft gewahrt bleiben. 100 Hektar entsprechen laut Verwaltung etwa 1,5 Prozent des Gemeindegebiets und rund 3,4 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche.

„Bei den Abstandsregelungen gibt es noch unterschiedliche Vorstellungen“, berichtete Spilles. Außerdem müsse berücksichtigt werden, welche Regelungen in Nachbarkommunen gelten: „Es wäre nicht sinnvoll, wenn überall andere Regeln gelten.“ Grundsätzlich gehe der Kriterienkatalog aber in die richtige Richtung.

Die Grünen wollten wissen, wie die Begriffe Wald und Siedlungsflächen definiert sind. „In Scheven grenzt beispielsweise die Planung für eine Photovoltaikanlage an einen Waldstreifen am Dotteler Berg. Gilt das schon als Wald?“, fragte Dr. Guido Huppertz (Grüne). Antworten von der Verwaltung auf diese und andere Fragen soll es in der Sondersitzung im November geben.