Franziskusschule in EuskirchenKatholisch und trotzdem abgewiesen

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Euskirchen – Die Franziskusschule darf zum nächsten Schuljahr 58 Erstklässler aufnehmen, acht mehr als noch vor kurzem von der Stadt Euskirchen festgelegt. Und doch kann die katholische Grundschule nicht alle Wünsche erfüllen. Zu den Kindern, die abgewiesen worden sind, gehört der Sohn von Elke und Ralf Umbach. Das Euskirchener Ehepaar legte am 17. März gegen einen entsprechenden Bescheid der Schulleitung Widerspruch an. Da die Schule aber bei ihrem Standpunkt blieb, liegt die Entscheidung nun beim Schulamt des Kreises Euskirchen.

Die Umbachs sind nicht allein betroffen; es gibt vergleichbare Fälle sowohl an der Franziskusschule als auch an der Grundschule Weststadt. Hier wie dort übertrifft die Zahl der Anmeldungen die zur Verfügung stehenden Plätze. Gleichzeitig haben die Nordstadtschule, die Paul-Gerhardt-Schule und die Veybachschule in Wißkirchen Kapazitäten frei.

Das Angebot, das die Stadt Euskirchen bereithält, ist also offenbar nicht mit dem Wahlverhalten der Eltern in Einklang zu bringen. Dennoch plädiert die Verwaltung an den Rat, der an diesem Dienstag (17 Uhr, Rathaus) tagt, am bestehenden Konzept nicht zu rütteln.

Fachbereichsleiter Alfred Jaax wird den Fraktionen empfehlen, einen Vorschlag der Grünen abzulehnen. Sie haben beantragt, die an der Franziskusschule 2014 eingeführte Reduzierung von drei auf zwei Eingangsklassen rückgängig zu machen. Damit wäre Familien wie den Umbachs geholfen. Die Stadtverwaltung will aber verhindern, dass dieses Beispiel Schule macht. Denn dann könnte es passieren, dass an einigen Grundschulen Erweiterungsbauten notwendig würden, während an anderen Standorten Leerstände drohten.

„Letztlich wäre damit Schulentwicklungsplanung nicht mehr das Ergebnis politischer Meinungsbildung und demokratischer Beschlüsse, sondern subjektiver Entscheidungen von Eltern“, schreibt Jaax in einer Vorlage für den Rat.

Elke und Ralf Umbach sehen sich derweil als Opfer einer Schulpolitik, die die Wünsche der Eltern und das Wohlergehen des Kindes außer Acht lasse. Den von den Politikern so gern genutzten Slogan für Grundschüler, „Kurze Beine – kurze Wege“, empfinden sie als Hohn. Die Familie lebt in der Henri-Dunant-Straße in der Euskirchener Südstadt.

Eltern legen Wert auf katholische Erziehung

Die Franziskusschule ist für sie die mit großem Abstand am nächsten gelegene Grundschule und überdies die einzige katholische Grundschule in der Kernstadt. Weil die Eheleute großen Wert auf eine katholische Erziehung legen und alle Kinder aus ihrer Wohngegend die Franziskusschule besuchen, war es für die Eltern klar, ihren Sohn dort anzumelden. Umso größer war der Schock, als der Ablehnungsbescheid eintraf.

Die Schulleitung empfahl der Familie, den Jungen an der evangelischen Paul-Gerhardt-Schule, der Gemeinschaftsgrundschule Nordstadt oder der Gemeinschaftsgrundschule Veybachschule in Wißkirchen anzumelden. „Die Paul-Gerhardt-Schule scheidet sowieso aus, weil sie keinen katholischen Religionsunterricht anbietet. Und alle drei Schulen kommen nicht infrage, weil wir unseren Sohn entweder mit dem Auto fahren oder mit dem Bus schicken müssten. Ein Sechsjähriger, der zweimal täglich auf sich allein gestellt am Euskirchener Busbahnhof umsteigen muss – das ist für uns undenkbar“, so Elke Umbach.

Sie wünscht sich stattdessen das Naheliegendste: dass ihr Sohn mit seinen Freunden zu Fuß zur Franziskusschule geht. Erhält er dort jedoch keinen Platz, wird er „komplett aus seinem sozialen Umfeld herausgerissen“, sagt die Mutter. Der Junge verstehe schon jetzt die Welt nicht mehr.

Der Besuch einer der Alternativschulen kommt für ihren Mann und sie auch deshalb nicht in Betracht, weil in allen drei Fällen der Gesamtschulweg pro Tag mit öffentlichen Verkehrsmitteln zwischen 65 und 115 Minuten in Anspruch nehmen würde. Mehr als eine Stunde sollen Grundschüler den Richtlinien zufolge aber nicht unterwegs sein.

„Es war ein fataler politischer Beschluss, die Franziskusschule trotz höheren Bedarfs auf zwei Züge zu reduzieren“, sagt Ralf Umbach. „Die Schülerströme sollen in die Nordstadtschule umgeleitet werden, auch wenn dadurch Schulwege entstehen, die für die Kleinsten, die Schutzbedürftigsten unzumutbar sind.“

Der Franziskusschule wirft er vor, die Eltern im Zuge des Anmeldeverfahrens über die entscheidenden Auswahlkriterien falsch informiert zu haben. Seine Frau ergänzt: „Zuerst hat die Schule erklärt, für die Aufnahme in einer Bekenntnisschule spiele das Bekenntnis die wichtigste Rolle. Für eine evangelische Familie, die wir kennen, war das der Grund, ihr Kind, das eigentlich zur Franziskusschule sollte, gar nicht erst anzumelden. Sie fühlte sich, gelinde gesagt, vor den Kopf gestoßen, als es plötzlich hieß, die Konfession sei nicht von Belang.“

Stattdessen habe nun die Entfernung zwischen Haustür und Schule den Ausschlag gegeben. Umbachs Sohn, der laut einer städtischen Tabelle 1648 Meter von der Franziskusschule entfernt wohnt, war damit aus dem Rennen. Dass andere Kinder, die näher an der Franziskusschule leben, den Vorzug bekamen, sei auf den ersten Blick logisch, so der Vater. Dabei werde jedoch ignoriert, dass manche gleichzeitig näher an einer anderen Grundschule leben, während für seinen Sohn der Weg zu jeder anderen Schule als zur Franziskusschule unzumutbar lang sei.

Alles in allem sei das Verfahren nicht transparent abgelaufen, meinen die Eheleute Umbach: „Warum gerade wir, die wir eine katholische Erziehung wünschen, keinen Platz an der einzigen katholischen Schule in der Kernstadt erhalten sollen, die für uns unter allen Grundschulen auch noch mit Abstand am nächsten liegt, hat uns noch keiner erklärt. Im Ablehnungsbescheid verweist die Schule nur auf Paragrafen und Verordnungen.“

„Das Schizophrene ist“, so Elke Umbach, „dass die Schulleitung eine wichtige Verordnung unserer Ansicht nach falsch auslegt.“ Dies ergebe sich aus einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW. Es besage, dass im Anmeldeverfahren einer Bekenntnisschule die Konfession eines Kindes mit Vorrang zu berücksichtigen sei. Genau dies sei im Fall ihres Sohnes nicht geschehen. Mehr noch, so Ralf Umbach: „Ich habe dem Kreisschulamt das Urteil zur Verfügung gestellt. Dort kannte man es aber nicht.“

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