AboAbonnieren

Flut-Regionen in NRWAbstimmung für Bundestagswahl soll notfalls in Zelt erfolgen

Lesezeit 2 Minuten
Neuer Inhalt

Der Landeswahlleiter von Nordrhein-Westfalen, Wolfgang Schellen. (Archivfoto)

Kreis Euskirchen – „Trotz der schweren Folgen der Unwetterkatastrophe in NRW werden auch die Bürgerinnen und Bürger in den vom Hochwasser besonders betroffenen Regionen im Süden und Westen unseres Landes auf einfachem und sicherem Weg ihre Stimme für die Bundestagswahl am 26. September 2021 abgeben können“, so Landeswahlleiter Wolfgang Schellen.

Dabei handele sich insbesondere um Städte und Gemeinden in den Wahlkreisen 88 Aachen II, 92 Euskirchen/Rhein-Erft Kreis II und 98 Rhein-Sieg Kreis II.

Wichtige Informationen könnten ausgehängt werden

Sofern die bis zum 5. September vorgesehene postalische Zustellung von Wahlbenachrichtigungen in den betroffenen Gebieten ausnahmsweise nicht möglich sein sollte, so der Landeswahlleiter, könnten die notwendigen Informationen über die Wahl – wie die Adresse von Wahlräumen, Wahlzeit oder der Ablauf der Briefwahl – durch Plakate, über das Internetangebot der Kommunen, Hörfunk, Fernsehen oder Zeitungen öffentlich bekannt gemacht werden.

Briefwahlanträge auch ohne Wahlbenachrichtigung

Briefwahlanträge können auch ohne Wahlbenachrichtigung bei der zuständigen Heimatgemeinde gestellt werden. Selbstverständlich könne dies online geschehen. Diese Möglichkeit gelte auch für Wahlberechtigte, die sich wegen der Unbewohnbarkeit ihrer Wohnung derzeit an einem anderen Ort aufhalten.

Am Wahltag würden die üblichen Wahlräume für die Urnenwahl ganz überwiegend zur Verfügung stehen. Gegebenenfalls werde eine Gemeinde eine Alternative, etwa ein stabiles Zelt oder einen ortsfesten Bus oder Container, anbieten.

Rechtssichere Bundestagswahl ist wichtig für Demokratie

Der Landeswahlleiter dankt schon jetzt den betroffenen Kreiswahlleitungen, Beschäftigten in den Kommunalverwaltungen und ehrenamtlichen Wahlhelfern.

„Das besondere Engagement vor Ort für die ordnungsmäße und rechtssichere Durchführung der Bundestagswahl 2021 auch unter erschwerten Bedingungen setzt ein wichtiges Zeichen für eine lebendige Demokratie.“ (eb)