Die Staatsanwaltschaft hatte einem 43-Jährigen zur Last gelegt, er habe Losungen der SA und der NSDAP verbreitet. Er bestritt die Vorwürfe.
FreispruchVerwendung nationalsozialistischer Parolen war Zülpicher nicht nachzuweisen
Am Amtsgericht Euskirchen ist am Freitag ein 43-jähriger Mann aus Zülpich freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm zur Last gelegt, er habe im Internet in zwei Fällen nationalsozialistische Parolen verbreitet. Die Taten waren ihm jedoch nicht nachzuweisen.
In der Anklageschrift hieß es, der Zülpicher habe am 18. März 2024 auf der Plattform X unter Verwendung seines Profils den folgenden Post veröffentlicht: „Ich hoffe es und drücke Herrn Höcke beide Daumen: Alles für Deutschland.“ Ihm sei dabei bewusst gewesen, dass es sich bei der Parole „Alles für Deutschland“ um eine Losung der SA handele, wegen deren Verwendung auch der thüringische AfD-Landtagsfraktionsvorsitzende Björn Höcke angeklagt worden sei.
Die Verteidigung hatte die Mutter des Angeklagten als Zeugin benannt
Am 17. Mai, so die Staatsanwaltschaft, habe er, wieder auf X, geschrieben: „Eine Aussage wie ,Alles für Deutschland' zu verbieten, sagt alles über Deutschland aus. Deutschland, erwache!“ Er habe gewusst, dass der Appell „Deutschland, erwache“ eine Losung der NSDAP sei.
Am ersten Prozesstag im Dezember hatte der 43-Jährige die Vorwürfe abgestritten. Sein Verteidiger Frank Kurthen erklärte, dass auch die Mutter, mit der sein Mandant in einem Haushalt lebt, Zugriff auf dessen Computer habe. Möglicherweise habe die Mutter die Texte verfasst, sagte der Anwalt, und benannte die Frau als Zeugin.
Ein anderer Nutzer der Plattform X hatte den Mann aus Zülpich angezeigt
Am Freitag sagte die 73-Jährige, dass nicht nur sie Zugang zu dem Rechner habe, sondern auch ihre Putzfrau sowie vier Enkel im Alter von 17 bis 23 Jahren. Sie selbst könne sich nicht erinnern, die Texte geschrieben zu haben, ausschließen könne sie dies jedoch auch nicht, erklärte sie auf entsprechende Fragen der Staatsanwältin. „Die Enkel und die Putzfrau vorzuladen hilft uns wahrscheinlich nicht weiter“, sagte Richterin Julia Hodouschek.
Die Ermittlungsbehörden waren durch die Anzeige eines anderen X-Nutzers auf die gesetzeswidrigen Posts des Zülpichers aufmerksam geworden. Als der 43-Jährige davon erfuhr, löschte er die Texte.
Es kam zur Anklage wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Das Gericht verhängte zuerst einen Strafbefehl in Höhe von 800 Euro, gegen den der Zülpicher jedoch Einspruch einlegte, sodass es zum Prozess kam.
Die Staatsanwältin bemängelte jetzt, dass der Computer des Angeklagten nicht eingezogen worden war. Dies sei „ein grober Verfahrensfehler“ gewesen. Man habe sich der Chance beraubt, mögliche Beweise zu sichern. Weiter sagte sie, es sei zu erwarten gewesen, dass die Zeugenaussage der Mutter nicht zur Klärung des Falls beitragen würde. „Der Tatnachweis ist nicht zu führen“, lautete ihr Resümee. Deshalb beantragte sie Freispruch. Die Verteidigung schloss sich dem an.
Richterin Hodouschek sah die Sache genauso und sprach den Angeklagten frei. Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse. Die Richterin wandte sich zum Abschluss mit persönlichen Worten an den Zülpicher: Sein X-Account zeichne „ein Bild von Verbitterung, das ich niemandem wünsche“. Sie hoffe, dass er in seinem Leben auf einen besseren Weg gelange und Zufriedenheit finde.