Frank K. hat eine lange Geschichte, sowohl mit Drogen, als auch mit Gerichten. Nun musste er sich wegen mehrerer Diebstähle verantworten.
Vor GerichtEuskirchener lebte in einer „Junkie-Kommune“ – „Absturz war programmiert“
Schon mit 15 Jahren geriet Frank K. (Name geändert) mit Betäubungsmitteln in Kontakt, mit 18 stand er erstmals wegen eines Drogendelikts vor Gericht. Doch der gelernte Metallbauer fing sich und baute sich eine bürgerliche Existenz auf, mit Ehefrau, zwei Kindern und eigenem Haus.
Dauerhaft kam er aber nicht vom Rauschgift los. Nach einem Rückfall – nach eigenen Angaben hatte er zuvor zwölf Jahre drogenfrei gelebt – geriet er 2012 wieder auf die schiefe Bahn. Er kam mehrmals ins Gefängnis. Jetzt verurteilte das Euskirchener Schöffengericht den einschlägig Vorbestraften (51) wegen Diebstahls in zehn Fällen zu zwei Freiheitsstrafen von acht Monaten sowie zwei Jahren und zwei Monaten.
Er lebte in einer Drogen-Kommune
Die Staatsanwaltschaft hatte K., der aus der Justizvollzugsanstalt Köln vorgeführt wurde, in mehreren Anklageschriften insgesamt 14 Taten vorgeworfen. In vier Fällen wurde das Verfahren auf Antrag von Verteidiger Hagen Seipel eingestellt. Der Rechtsanwalt sagte, dass sein mittlerweile geschiedener Mandant eine Zeit lang in einem Haus in Euskirchen gewohnt habe, „in dem mehrere Suchtmittelabhängige wie in einer Kommune zusammen wirtschafteten, Drogen konsumierten und Straftaten begingen“.
Besagte zehn Diebstähle gab der Angeklagte ohne Umschweife zu. In mehreren Euskirchener Discount-Märkten, in einem Kaufhaus und in einem Getränkemarkt hatte er in der Zeit von April 2022 bis Januar 2023 Zigaretten für fast 1300 Euro, Lebensmittel, Schnaps und Parfüm mitgehen lassen. In anderen Fällen waren Fahrräder und eine Propangasflasche seine Beute. Aus einem Café in der Innenstadt, das sich nach der Flutkatastrophe im Wiederaufbau befand, ließ er Kupferrohre mitgehen, einmal 55, einmal 8 Meter.
Positive Prognose
Seit dem 6. November 2022 saß K., der zuletzt wohnungslos gewesen war, erneut im Gefängnis. Er habe sich dort erstmals substituieren lassen, um von Heroin und Kokain loszukommen, und arbeite in der Schlosserei, sagte er. Seine Bewährungshelferin stellte ihm eine positive Prognose. Die Voraussetzung dafür sei allerdings, dass er sich aus seinem alten Umfeld löse.
Über das von Seipel als „Kommune“ betitelte Haus sagte sie: „Als er dort einzog, war sein Absturz programmiert.“ Der Vorsitzende Richter Dr. Wolfgang Schmitz-Jansen teilte die Einschätzung der Bewährungshelferin und des Verteidigers, was die Chancen des Angeklagten anbelangt. K. mache einen aufgeräumten Eindruck, in der Haft habe er „zu sich gefunden“. Positiv sei, dass er bereit sei, seine Sucht zu bekämpfen.
Schmitz-Jansen ließ jedoch auch nicht unerwähnt, dass K. mehrfach schon kurz nach der Haftentlassung erneut straffällig geworden war. Mit Blick auf die vielen Diebstähle attestierte er ihm „eine gewisse Selbstbedienungsmentalität“.
Den seit November 2022 bestehenden Haftbefehl gegen K. hob das Gericht auf. Dem Urteil zufolge hatte er die Diebstähle infolge hohen Suchtdrucks begangen. Dies gibt ihm die Chance, sich Paragraf 35 des Betäubungsmittelgesetzes („Therapie statt Strafe“) zunutze zu machen. Findet er schnell einen Therapieplatz, wird der Vollzug der Haftstrafe zurückgestellt und die Reststrafe nach erfolgreicher Rehabilitation zur Bewährung ausgesetzt.