Eine 37-jährige Drogenabhängige aus Euskirchen muss sich vor dem Amtsgericht in Euskirchen für zahlreiche Diebstähle und Einbrüche verantworten.
GerichtsprozessDrogenabhängige Euskirchenerin ist als mutmaßliche Seriendiebin angeklagt
Wenn die Vorwürfe der Bonner Staatsanwaltschaft zutreffen, sitzt im Euskirchener Amtsgericht seit dieser Woche eine notorische Einbrecherin und Diebin auf der Anklagebank. Caroline M. (Name geändert), 37 Jahre alt und drogenkrank, soll in den Jahren von 2020 bis 2022 immer wieder vor allem Werkzeug, Fahrräder sowie Portemonnaies und Brieftaschen samt Inhalt gestohlen haben, um mit dem Verkauf des Diebesgutes ihre Betäubungsmittelsucht zu finanzieren.
Seit dem 28. Dezember 2022 sitzt die Frau, die ihren Wohnsitz zuletzt in Euskirchen hatte, in der Justizvollzugsanstalt Köln in Untersuchungshaft. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft trug vor dem Schöffengericht 17 Anklagen vor, in denen zum Teil mehrere Tatvorwürfe zusammengefasst worden waren.
Das Gros der zur Last gelegten Taten hat sich in Euskirchen abgespielt.
Das Verlesen der Anklagepunkte dauerte rund 20 Minuten. Schon kurz danach schloss der Vorsitzende Richter Dr. Wolfgang Schmitz-Jansen die Sitzung. Dies deshalb, weil ein psychiatrischer Sachverständiger, dessen Gutachten unverzichtbar ist, zum Prozessauftakt nicht erscheinen konnte. Am 15. Mai wird das Verfahren fortgesetzt.
Sieht man von einem Fall in Mechernich ab, wo die Angeklagte aus einem Abstellraum eine Kettensäge und eine Arbeitsjacke gestohlen haben soll, spielten sich die Taten in Euskirchen ab, so gut wie immer in der Kernstadt.
Laut Staatsanwaltschaft in Garagen und Keller eingebrochen
Caroline M. stieg demnach in Garagen, Rohbauten, Lager- und Kellerräume ein, um herkömmliche Fahrräder und Pedelecs zu entwenden, darunter ein Exemplar für 4000 Euro, ebenso Sägen, Winkelschleifer, Rasenmäher, Staubsauger sowie andere Arbeitsmaschinen, Werkzeug und Schrauben. Auch Batterieladegeräte, Wagenheber, Koffer und Bekleidung sollen zu ihrer Beute gehört haben, die sie nach Darstellung der Staatsanwaltschaft mitgehen ließ, um sie gewinnbringend zu veräußern.
Mehrfach soll die Angeklagte sich zudem zunutze gemacht haben, dass Autofahrer ihr Fahrzeug nicht verschlossen hatten, zum Beispiel auf dem Parkplatz Kirchplatz. Dort stahl sie ein Navigationsgerät im Wert von 400 Euro. Ein andermal beschafften ein Komplize und sie sich aus einem Mercedes, während der Motor lief, eine Gucci-Tasche mit 200 Euro Bargeld und Ausweisdokumenten.
Selbst in einer Intensivpflege-Einrichtung soll sie gestohlen haben
Besonders dreist ein Diebstahl in dem Haus, in dem sie lebte: Dort entwendete sie laut Anklage ein 800 Euro teures Mountainbike, von dem sie gewusst haben soll, dass ihr Mitbewohner es zuvor ebenfalls gestohlen hatte. Selbst vor einem Einbruch in eine Intensivpflege-Einrichtung schreckte M. den Ermittlungen zufolge nicht zurück. Ihre Beute: das Portemonnaie einer Mitarbeiterin und Insulin im Wert von 800 Euro.
Auch zwei Bankkarten besorgte sie sich nach den Worten des Staatsanwalts auf illegale Weise, eine davon aus einem Auto, das ebenfalls auf dem Kirchplatz stand. Damit hob sie an einem Automaten 2000 Euro in fünf Teilbeträgen à 400 Euro ab. Mit der anderen Karte, die aus einer gestohlenen Geldbörse stammte, ergaunerte sie zuerst 550, dann 150 Euro.
Die Anklageschrift schloss mit dem Tatvorwurf, der strafrechtlich am schwersten wiegen dürfte. Demnach klingelten M. und ein Mittäter am 20. Oktober 2022 an der Haustür eines gehbehinderten Euskircheners (79). Sie verschafften sich Einlass, indem sie sich als Caritas-Mitarbeiter ausgaben. Die Angeklagte soll den Senior, der sich gegen den unerwünschten Besuch zur Wehr setzen wollte, mehrfach mit beiden Händen weggestoßen haben, während sie und ihr Komplize die Wohnung durchsuchten. Sie entkamen mit mehr als 800 Euro Bargeld. Die körperlichen Attacken brachten ihr eine Anklage wegen Raubes ein.
Richter Schmitz-Jansen erklärte der 37-Jährigen am Ende: „Das Verfahren könnte für Sie mit einer Haftstrafe von erheblicher Dauer enden, eventuell aber auch mit der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt oder in der forensischen Psychiatrie – Dauer offen.“