Als die Euskirchener Polizei einen Autofahrer anhalten wollte, gab er Gas. Seine Fahrt endete auf dem Friedhof in Kreuzweingarten.
VerwüstungEuskirchener flüchtet vor Polizei und rast über Friedhof und mehrere Gräber
Auf dem Friedhof in Kreuzweingarten endete in der Nacht zu Freitag die Flucht eines 40 Jahre alten Autofahrers vor der Polizei. Der Euskirchener richtete dort mit seinem Wagen erheblichen Sachschaden an, bevor er zu Fuß das Weite suchte.
Eine Streifenwagenbesatzung hatte ihn kurz nach 1 Uhr im Rahmen einer Verkehrskontrolle auf der Münstereifeler Straße in Euskirchen zum Anhalten aufgefordert, der Mann jedoch ignorierte die entsprechenden Signale und machte sich mit hoher Geschwindigkeit aus dem Staub.
Die Verfolgung endete an einem Sperrpfosten
Die Beamten nahmen die Verfolgung auf. In Kreuzweingarten verloren sie das Fahrzeug zwischenzeitlich aus den Augen, und zwar in der Ardennenstraße. Am dortigen Friedhofseingang steht nach Angaben von Polizeisprecher Franz Küpper ein Sperrpfosten. Die Lücke, die er lässt, ist so groß, dass der Kleinwagen des Flüchtenden knapp hindurchpasste – „der Streifenwagen leider nicht“, wie es im Polizeibericht heißt.
Etwas später entdeckten die Polizisten das Auto auf dem Friedhof. Es war gegen einen Grabstein geprallt, vorher hatte das Fahrzeug schon mehrere andere Gräber in Mitleidenschaft gezogen. Der Fahrer war verschwunden, allerdings lagen ein Schlüsselbund und ein Portemonnaie in dem Wagen.
Die Polizei ermittelte eine Frau als Halterin des Wagens. Sie gab an, das Auto an einen Euskirchener verkauft zu haben. Dank dieser Information, so Küpper, sei es gelungen, den 40-Jährigen als Fahrer zu identifizieren.
„Was bleibt“, so die Polizei, „ist eine umfangreiche Liste an Vorwürfen: unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen und die Störung der Totenruhe. Außerdem wurde eine Überprüfung der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen auf den Weg gebracht.“
Das Auto wurde als Tatmittel beschlagnahmt, so die Polizei, in deren Bericht es abschließend heißt: „Ein Friedhof mag als Kulisse für Horrorfilme taugen – als Rennstrecke eignet er sich jedoch nicht.“