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Verurteilt wegen NötigungEuskirchener Autofahrer ließ Polizei nicht an sich vorbei

Lesezeit 3 Minuten
Das Symbolbild zeigt eine Kelle der Polizei mit der Aufschrift „Halt Polizei“ vor dem Blaulicht eines Polizeifahrzeuges.

Erst mit Verzögerung ließ sich ein Autofahrer in Zülpich von der Polizei stoppen. Jetzt stand er in Euskirchen vor Gericht.

Ein 21-jähriger Autofahrer stand in Euskirchen vor Gericht. Der Vorwurf: Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen.

Der junge Euskirchener Sammy D. (Name geändert) ist im Straßenverkehr schon mehrfach negativ aufgefallen. Zweimal wurde er in seinem Auto mit dem Handy am Ohr erwischt, einmal fuhr er mit einer Geschwindigkeit von 51 km/h durch eine Tempo-30-Zone. Für diese Ordnungswidrigkeiten wurde jeweils ein Bußgeld fällig, außerdem musste er ein Aufbauseminar für Führerscheinanfänger absolvieren.

Wer gedacht hatte, der 21-Jährige würde sich fortan an die Regeln halten, sah sich jetzt getäuscht. Diesmal war er sogar vor der Strafrichterin gelandet. Die Staatsanwaltschaft klagte ihn am Euskirchener Amtsgericht wegen der Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen an.

Der Euskirchener stand kurz davor, sein Auto abgeben zu müssen

Der entsprechende Straftatbestand ist laut Paragraf 315d nicht etwa nur dann erfüllt, wenn zwei oder mehr Teilnehmer involviert sind. Es reicht schon aus, wenn ein einzelner Autofahrer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos unterwegs ist, „um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen“.

Sammy D. hatte Glück, dass Amtsrichterin Stefanie Diel nicht alle Voraussetzungen für den Paragrafen gegeben sah. „Sie waren aber nah dran. Ihr Auto wäre also fast weg gewesen“, erklärte Diel dem Angeklagten, dass sein Auto, ein BMW 428i, eingezogen worden wäre, wenn das Gericht ihn im Sinne der Anklage verurteilt hätte.

In Zülpich setzte sich eine Zivilstreife hinter den Wagen des jungen Fahrers

So blieb es – wie nach der Beweisaufnahme auch von der Staatsanwaltschaft und von Verteidiger Markus Hesse beantragt – bei einer Verurteilung wegen Nötigung im Straßenverkehr, die Diel mit einer Geldbuße in Höhe von 1000 Euro ahndete. Sie entsprach damit der Forderung der Anklagebehörde. Das Geld muss D. an die Deutsche Knochenmarkspenderdatei (DKMS) zahlen. Die Richterin verhängte gegen ihn außerdem ein zweimonatiges Fahrverbot. Sie hatte auf den zum Tatzeitpunkt 20 Jahre alten Angeklagten das Jugendstrafrecht angewendet.

Der Euskirchener war am 11. März dieses Jahres mit seinem PS-starken BMW in Zülpich stadtauswärts auf der Römerallee unterwegs gewesen, als er im Rückspiegel ein Auto bemerkte, dessen Fahrer ihn überholen wollte. Das verhinderte D., indem er Gas gab. Er reduzierte das Tempo erst, als der zweite Wagen für kurze Zeit neben ihm fuhr und er die Insassen sah: zwei uniformierte Polizisten.

Wir hatten 100 km/h auf dem Tacho, kamen wegen unserer deutlich schwächeren Motorleistung aber nicht an ihm vorbei.
Ein Polizist, der als Zeuge aussagte

Sie hatten am Kreisverkehr in Höhe der Industriestraße in einem Zivilfahrzeug gesessen, den Verkehr kontrolliert und gesehen, dass am BMW des Euskircheners die Unterbodenverkleidung locker war. „Wir wollten den Fahrer auf den Schaden aufmerksam machen und sind deshalb hinter ihm hergefahren, um ihn zu überholen und anzuhalten“, sagte einer der beiden Beamten, die als Zeugen aussagten.

Der BMW sei jedoch immer schneller geworden. „Wir hatten 100 km/h auf dem Tacho, kamen wegen unserer deutlich schwächeren Motorleistung aber nicht an ihm vorbei“, fügte der Polizist hinzu, dessen Aussagen sein Kollege bestätigte. „Außerdem hatten wir Gegenverkehr.“ Dadurch sei es erst recht sinnlos und natürlich auch gefährlich gewesen, das Überholmanöver fortzusetzen.

Aus heutiger Sicht gesagt, war wohl mein Gehirn nicht ganz eingeschaltet.
Der Angeklagte

Bis Sammy D. schließlich doch anhielt, hatte er rund 400 Meter in hohem Tempo zurückgelegt, und das innerorts. Eine solche Strecke sei zu kurz, um die höchstmögliche Geschwindigkeit aus einem Auto herauszuholen, begründete Diel, weshalb ihrer Ansicht nach eine Verurteilung wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens ausschied.

Sammy D. hatte zugegeben, dass er kein Überholmanöver habe zulassen wollen: „Aus heutiger Sicht gesagt, war wohl mein Gehirn nicht ganz eingeschaltet.“ Diel wertete seine Aussagen als ein von Reue getragenes Geständnis.

Der Angeklagte habe aus Stolz verhindern wollen, von einem, der ein schwächeres Auto habe, überholt zu werden, sagte die Richterin. „So darf man nicht denken im Straßenverkehr, erst recht, wenn man andere gefährdet.“ Vor diesem Hintergrund sei es fraglich, ob D. charakterlich geeignet sei, ein Fahrzeug zu führen. Das Aufbauseminar jedenfalls habe offenbar nichts bewirkt.