Der Auel in Euskirchen ist eine Fahrradstraße, aber die Zusatzschilder fehlen, weshalb dort eigentlich keine Autos fahren dürfen.
Fehlende Schilder auf FahrradstraßeIm Auel in Euskirchen sind Autos eigentlich verboten
Die Asphaltarbeiten in der Straße Im Auel in Euskirchen sind seit einigen Wochen abgeschlossen. Kurz nach den Arbeiten sind auf der Straße zwischen Pappelallee und Basingstoker Ring einige – nicht zu übersehende – Piktogramme auf der Fahrbahn aufgebracht worden.
Die überdimensionalen Zeichen weisen den Auel als Fahrradstraße aus. Da aber sowohl bei der Einfahrt vom Basingstoker Ring als auch der Pappelallee und bei sämtlichen Stichstraßen (beispielsweise der Lessingstraße oder der Theodor-Körner-Straße) die Hinweisbeschilderung „Kfz-Verkehr frei“ fehlt, darf der Auel eigentlich von anderen motorisierten Verkehrsteilnehmern nicht befahren werden. Es ist aber nicht das einzige Verkehrszeichen, das – Stand Montag, 9. Dezember – noch fehlt.
In Fahrradstraßen dürfen Radfahrer auch nebeneinander fahren
Doch zunächst zurück zur Fahrradstraße: Das blau-weiß-schwarze Piktogramm kennzeichnet eine Straße, die nur mit Fahrrädern sowie mit Elektrokleinstfahrzeugen befahren werden darf. Erlaubt sind also herkömmliche Fahrräder, Pedelecs, die mit elektrischer Unterstützung maximal 25 km/h erreichen, und E-Scooter.
Mit Zusatzzeichen kann auch Krafträdern und Kraftwagen die Benutzung erlaubt werden – doch genau die Zusatzzeichen fehlen im Auel noch. Genau wie das Zeichen mit durchgestrichenem Rad, das das Ende der Fahrradstraße markiert.
Autofahrer lassen sich von fehlenden Schildern nicht abhalten – wahrscheinlich aus Unkenntnis
Autofahrer lassen sich aktuell aber nicht davon abhalten, durch den Auel zu fahren, zumal ein Teil der parallel verlaufenden Uhlandstraße gesperrt ist, weil die Arbeiten für den Erweiterungsbau der Franziskusschule begonnen haben. Und auch die Schüler der Hans-Verbeek-Schule werden morgens und mittags über den Auel gebracht beziehungsweise abgeholt.
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) erlaubt in Fahrradstraßen eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Falls Autos und/oder Motorräder zulässig sind, dürfen sie laut StVO den Radverkehr weder behindern noch gefährden. Sie dürfen also nicht drängeln, wenn Radler nebeneinander fahren – was in Fahrradstraßen ausdrücklich erlaubt ist.
Die Fahrradstraße im Auel ist eine von 627 Einzelmaßnahmen, die die Stadt Euskirchen in ihrem Radverkehrskonzept erarbeitet hat. An der Pappel- und der Kirschenallee dürfen Radfahrer nach Angaben der Stadt selbst entscheiden, ob sie auf der Straße oder dem Radweg fahren. Grund für die Aufhebung der Benutzungspflicht des Radwegs ist, dass einige Radwege recht schmal sind und nicht mehr den heutigen Ansprüchen entsprechen, so die Stadt.
Um die duale Führung des Radverkehrs sichtbar zu machen, hat die Stadt die Furten an den Knotenpunkten sowohl auf der Fahrbahn als auch auf dem Radweg rot markiert. Zudem sind Radfahr-Piktogramme aufgebracht worden. Aus der Georgstraße kommend, gibt es für Radfahrende ab dem Kreisverkehr Kirschenallee/Pappelallee eine Möglichkeit zum Wechsel auf die Straße – wenn sie denn möchten.