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Prozess am Amtsgericht32-Jähriger belästigte in Euskirchen zwei Frauen

Lesezeit 3 Minuten
Ein Polizeiauto steht vor dem Amtsgericht in Euskirchen.

Am Amtsgericht in Euskirchen ist ein 32-Jähriger zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Er hatte nach Ansicht der Richterin vor zwei Frauen onaniert.

Das Amtsgericht Euskirchen verurteilt einen Exhibitionisten zu 300 Euro Geldstrafe. Der Mann gab vor, sich an seine Taten nicht mehr erinnern zu können.

Wegen exhibitionistischer Handlungen in zwei Fällen ist ein 32 Jahre alter Euskirchener am Amtsgericht der Kreisstadt zu einer Geldstrafe in Höhe von 300 Euro (60 Tagessätze à 5 Euro) verurteilt worden.

Karsten P. (Name geändert) hatte über seinen Verteidiger Albert Stumm erklärt, er sei sich keiner Schuld bewusst. Die Vorwürfe aus der Anklageschrift „finden sich in seiner Erinnerung nicht wieder“, sagte Stumm. Richterin Stefanie Diel sah es nach der Beweisaufnahme aber als erwiesen an, dass P. am 5. Juni 2021 in Euskirchen vor den Augen zweier Frauen, 50 und 53 Jahre alt, onaniert hatte.

Tat löste bei Euskirchener Opfern Angst und Ekel aus

Damit habe er bei ihnen Angst und Ekel ausgelöst. Die beiden waren damals, jeweils mit ihrem Hund, in der Nähe von Kessenich an der Erft unterwegs gewesen.

Vor Gericht schilderten sie, wie sie, unabhängig voneinander, Karsten P. begegnet waren. Die 50-Jährige sah ihn zunächst in einem Gebüsch stehen, wo er in seiner Hose „typische Handbewegungen“ ausgeführt habe. Auf dem Rückweg habe sie P. nahe der Kläranlage erneut getroffen. Wieder habe er masturbiert, auch noch, „als ich ihn anschrie, um deutlich zu machen, dass ich das nicht toleriere“.

Beide Zeuginnen erstatteten Anzeige

Als sie mit ihrem Handy die Polizei gerufen habe, „dachte ich, jetzt müsste er doch weglaufen, das tat er aber nicht“. Die 53 Jahre alte Zeugin erklärte, dass Karsten P. sie und ihren Hund längere Zeit quasi verfolgt habe, und zwar auf der anderen Seite der Erft.

Er habe sich so bewegt, dass er „immer ungefähr auf unserer Höhe war“. Dabei habe er masturbiert. Die Frau verließ den Uferweg. Später sah sie P. in einem Holzhaus auf dem Kinderspielplatz in Kessenich. Beide Frauen erstatteten Anzeige.

Gassi-Runde mit Hund nach Vorfall in Euskirchen geändert

Die 50-Jährige sagte jetzt, dass sie nach dem Vorfall ihre übliche Spazierroute geändert habe. Dennoch habe sie P. noch öfter getroffen: in der Nähe des Kreishauses („da ging er in ein Maisfeld“), im Erftpark, wo er sich in die Büsche geschlagen habe, und an anderen Stellen in Euskirchen. „Er grüßt mich immer freundlich, wenn er mich in der Stadt sieht“, sagte sie.

Karsten P. ist arbeitslos, steht unter Betreuung und lebt bei seinen Eltern – in einem Zimmer, das er seine „Hölle“ nennt, wie er vor Gericht erzählte. Darüber hinaus redete er, auch akustisch häufig nur schwer zu verstehen, von Engeln und vom bevorstehenden Untergang der Menschheit. Auch sagte er, Frauen sollten doch besser in Begleitung von Männern spazieren gehen.

Eine Blutuntersuchung, die die Polizei am Tattag veranlasst hatte, ergab, dass er während seiner Taten unter dem Einfluss von Cannabis und Amphetamin gestanden hatte. Seit 2019 ist er am Euskirchener Amtsgericht viermal wegen unerlaubten Drogenbesitzes zu Geldstrafen verurteilt worden.

Im jüngsten Prozess gab er ohne Umschweife zu, dass er regelmäßig zu Betäubungsmitteln greift. „Haben Sie heute auch schon konsumiert?“, fragte Richterin Diel. Seine Antwort: „Leider noch nicht.“