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Geldstrafe31-Jähriger in Euskirchen wegen sexueller Belästigung verurteilt

Lesezeit 3 Minuten
Der Eingang des Gerichtsgebäudes.

Am Amtsgericht in Euskirchen saß ein Mann aus Mettmann auf der Anklagebank.

Ein Mettmanner wurde in Euskirchen schuldig gesprochen. Nach Überzeugung des Gerichts hatte er einer Frau ungefragt an die Brüste gefasst.

Wegen sexueller Belästigung und Hausfriedensbruchs ist ein 31 Jahre alter Angeklagter am Euskirchener Amtsgericht zu einer Geldstrafe in Höhe von 3200 Euro verurteilt worden. Für das Gericht stand nach der Beweisaufnahme fest, dass Luis K. (alle Namen geändert) am 3. März dieses Jahres einer Frau gegen deren Willen an die Brüste gefasst hatte.

Sein Opfer Miriam P. hatte den Kleinunternehmer aus Mettmann für ihren Umzug von Hilden nach Euskirchen engagiert. Einige Tage nach dem Einzug in ihr neues Domizil bat sie ihn noch, dort kleinere Arbeiten zu erledigen. Während er gedübelt und Gardinen aufgehängt habe, habe sie im gleichen Raum, dem Schlafzimmer im Obergeschoss, einen Schrank aufgebaut, sagte die 25-Jährige als Zeugin.

Im Schlafzimmer kam es zu einem Zwischenfall

Als sie Kleidungsstücke einsortieren wollte, „griff er mir von hinten an die Brüste und gab seufzende Töne von sich“, so die Frau. Sie sei erschrocken von ihm weggesprungen und habe wutentbrannt zu schreien begonnen. Dies hörte ein Bekannter (52) von ihr, der gerade zu einem Besuch eingetroffen war und nach eigener Darstellung im Garten eine Zigarette rauchte.

„Spinnst du? Nur weil du hier arbeitest, darfst du mich noch lange nicht anfassen!“, habe sie gebrüllt, erzählte der Zeuge und bestätigte damit die Aussage der Frau. Kurz darauf habe er Luis K. und Miriam P. im Erdgeschoss angetroffen. Sie sei völlig aufgelöst gewesen und habe den Umzugsunternehmer aufgefordert, das Haus zu verlassen.

Der Angeklagte bestritt in Euskirchen die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft

„Er weigerte sich aber“, fuhr der 52-Jährige fort. P. habe ihn in Richtung Tür geschubst, er selbst habe ihn schließlich nach draußen bugsiert. Unterdessen hatte P. ihn gebeten, die Polizei zu alarmieren – doch Luis K. sei ihm zuvorgekommen.

Der Mettmanner, der abstritt, die Frau angefasst zu haben, hatte nach eigenen Angaben einen Streifenwagen gerufen, weil er fürchtete, für seine Arbeit nicht bezahlt zu werden. Das Geld für den eigentlichen Umzug – dies kristallisierte sich im Prozess heraus – hatte der Unternehmer schon erhalten, nun ging es noch um einen Betrag für die Restarbeiten.

Miriam P. erklärte, nach dem sexuellen Übergriff habe sie nur noch gewollt, dass K. verschwinde. Die Bezahlung habe sie in diesem Moment nicht interessiert. Wegen der Vergütung streiten sich die beiden in einem parallel laufenden zivilrechtlichen Verfahren. In dem Strafprozess spielte dieser Aspekt keine Rolle.

Im Gerichtssaal spielte die Zeugin eine Sprachnachricht ab

In der Hauptverhandlung stand Aussage gegen Aussage, sodass einer Sprachnachricht auf dem Mobiltelefon der 25-Jährigen große Bedeutung zukam, die sie im Gerichtssaal abspielte. Darin sagte Luis K. über den Vorfall im Haus von Miriam P. unter anderem: „Du hast mich falsch verstanden.“

Für die Vertreterin der Staatsanwaltschaft war klar, dass sich K. damit auf den Übergriff bezogen habe. Der Verteidiger des Angeklagten erklärte dagegen, sein Mandant habe mit Blick auf die ausstehende Bezahlung die Wogen glätten wollen. Die Aussagen der Zeugin und des Zeugen bezeichnete er als nicht glaubhaft.

Während der Anwalt auf eine Einstellung des Verfahrens plädierte, beantragte die Anklägerin eine Geldstrafe von 5000 Euro. Sie stufte die Aussagen der 25-Jährigen als „sehr glaubwürdig“ ein, zumal sie durch den als Zeugen aussagenden Bekannten bestätigt worden seien.

Die Vorsitzende Richterin verhängte eine geringere Strafe, schloss sich jedoch im Grundsatz der Staatsanwaltschaft an: „Aus der Sprachnachricht ergibt sich, dass es eine Situation zwischen dem Angeklagten und der Zeugin gegeben haben muss.“ Damit sei die Einlassung von Luis K. widerlegt.