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Trotzdem kein KnöllchenBlitzer des Kreises Euskirchen fehlen TÜV-Plakette und Siegel

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Dem mobilen Blitzer fehlen Siegel und Plakette.

Kreis Euskirchen – Wer sein Auto oder einen Anhänger auf einem öffentlichen Parkplatz abstellen möchte, der darf das nur tun, wenn das Fahrzeug auch ordnungsgemäß zugelassen ist und über entsprechende amtliche Kennzeichen verfügt – TÜV-Plakette und Siegel der Zulassungsbehörde inklusive. Ansonsten droht dem Halter ein „Knöllchen“.

Auf den ersten Blick verwundert es daher, dass die „halbstationäre Geschwindigkeitsmessanlage“, die der Kreis Euskirchen seit diesem Jahr betreibt, ohne ein solches amtliches Kennzeichen auf dem Parkstreifen an der Kommerner Straße am Euskirchener Ortseingang geparkt ist.

Der „Blitz-Anhänger“ trägt zwar ein Nummernschild aus der Hansestadt Wismar, eine TÜV-Plakette und das Siegel der Zulassungsstelle fehlen allerdings. Macht sich die Kreisverwaltung, die den Blitz-Anhänger bei einem Dienstleister aus Wismar angemietet hat, hier sogar selbst einer Ordnungswidrigkeit schuldig?

Kreis Euskirchen: Kreisverwaltung klärt auf

„Natürlich ist der Anhänger zugelassen und hat gültigen TÜV. Insofern darf er im öffentlichen Verkehrsraum stehen“, informiert Sven Gnädig aus der Pressestelle der Kreisverwaltung auf Anfrage dieser Zeitung. Grund für das „falsche“ Kennzeichen ist der Schutz vor Diebstahl und Vandalismus. Der Anhänger sei so konstruiert, dass er möglichst wenig Angriffsflächen für mutwillige Zerstörungen biete: Räder und Deichsel seien mit entsprechenden Verkleidungen abgedeckt. Das „richtige“ Kennzeichen inklusive Beleuchtungsanlage werde erst beim Standortwechsel am Anhänger angebracht.

Als Mietkosten fallen laut Mitteilung der Kreisverwaltung aus dem vergangenen Herbst, als über den Einsatz des Blitz-Anhängers beraten wurde, etwa 8800 Euro monatlich an. Darin enthalten seien das Messsystem, der Anhänger, mit dem das Gerät von Standort zu Standort gefahren werden kann, vier Standortwechsel und die Bildaufbereitung bei 1000 Fällen pro Monat. Der Kreis rechnet mit Einnahmen in Höhe von mindestens 240.000 Euro für die sechs Monate.

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Die Standorte würden in Abstimmung mit der Unfallkommission und der Polizei festgelegt, berichtet Sven Gnädig: „Zudem ist der aktuelle Standort im Unfallatlas als Streckenabschnitt mit Personenschäden verzeichnet. Ferner kommt es insbesondere vor Schulen und Bushaltestellen zu Gefährdungssituationen, die eine Überwachung der geltenden Höchstgeschwindigkeit gebieten.“

Bürgervorschläge würden bei der Auswahl möglicher Standorte nach Möglichkeit berücksichtigt, so Gnädig weiter.