Urteil im SkandalspielFußballkreis Euskirchen legt Berufung ein
Kreis Euskirchen – Der Fußballkreis Euskirchen hat Berufung gegen das Urteil des Kreissportgerichts im Fall des Fußballvereins Euskirchen Türk Gencligi eingelegt. „Wir wollen prüfen lassen, ob die ausgesprochene Strafe tat- und schuldangemessen ist. Wir sind der Auffassung, das ist nicht der Fall“, begründet Stephan Mager, stellvertretender Vorsitzender des Fußballkreises, das Vorgehen. Nun wird sich das Bezirkssportgericht mit dem Fall befassen.
Es geht um die Vorfälle im Pokalspiel zwischen Türk Gencligi und dem TuS Zülpich. Kurz vor Schluss hatte der Torwart der Euskirchener die Rote Karte gesehen und den Schiedsrichter daraufhin vom Platz gejagt. Am Spielfeldrand hat dann offenbar der Vorsitzende des Vereins noch eine gefüllte Plastikflasche ins Gesicht des Unparteiischen geworfen. Die Kreisspruchkammer hatte den Torwart für vier Monate gesperrt. Der Verein muss in der Hinrunde seine Heimspiele ohne Zuschauer austragen, außerdem ist er für den kommenden Kreispokal gesperrt.
Das könnte Sie auch interessieren:
Der Fußballkreis hingegen hatte den Ausschluss beider Seniorenmannschaften des Vereins aus dem Spielbetrieb für die Saison 2022/23 gefordert und den Pokalausschluss 23/24 auf Bewährung sowie eine 18-monatige Sperre des Torwarts, wovon sechs Monate zur Bewährung auszusetzen seien. „Wenn es nach unserer Vorstellung geht, bleibt es dabei“, sagte Mager. Mittlerweile seien mehrere Vereine auf den Fußballkreis zugekommen, die ebenfalls mit dem Urteil nicht zufrieden seien. Mager sagt zwar, dass er die Entscheidung generell respektiere. „Das hindert uns aber nicht daran, dagegen vorzugehen.“