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StudieDiese Ideen gibt es für den Umbau des Waldfreibades in Euskirchen

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Nach der Flutkatastrophe stellt die Stadt Euskirchen den Betrieb des Waldfreibades ein. 

Euskirchen – Wie geht es weiter mit dem Waldfreibad an der Steinbachtalsperre bei Kirchheim? Die Stadt Euskirchen hat den Betrieb der beliebten Anlage im Juli 2021 eingestellt, nachdem die technischen Einrichtungen durch die Flutkatastrophe beschädigt worden waren. Nicht nur das: Die Wasserversorgung hängt von der benachbarten Talsperre ab, deren Zukunft wegen massiver Flutschäden ebenfalls ungeklärt ist.

Die Verwaltung hat in einer Machbarkeitsstudie prüfen lassen, ob und in welcher Form ein autarker Betrieb des Freibades denkbar ist. Die Ergebnisse werden dem Ausschuss für Kultur, Freizeit und Sport vorgestellt, der am Mittwoch von 17 Uhr an im Rathaus tagt.

Waldfreibad: Stadt Euskirchen tendiert zu Variante 2

Wie es in der Sitzungsvorlage heißt, ist es auch vorstellbar, die bisherige Praxis beizubehalten. Die technischen Voraussetzungen wären allerdings komplex – erst recht, wenn das Stauvolumen der Talsperre reduziert würde, worüber noch nicht entschieden ist. So wäre die Versorgung des Naturbeckens mit Wasser aus der Talsperre aufwendiger. Hinzu kommt, dass sich das Seewasser bei einem niedrigen Pegel schneller erwärmt, was eine höhere Keimbelastung zur Folge hat.

Die Stadtverwaltung tendiert momentan zu Variante 2. Sie hätte den Vorteil, das Bad weitgehend unabhängig von der Talsperre betreiben zu können. Die Anlage würde in diesem Fall im großen Stil umgebaut. Der bisherige Schwimmerbereich müsste verkleinert werden, um Platz für ein neues Nichtschwimmerbecken und eine Zone zu schaffen, in der das Wasser biologisch aufbereitet wird.

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Eine Instandsetzung in der alten Form würde mit gut 5,9 Millionen Euro netto zu Buche schlagen. Diesen Betrag – so die Hoffnung im Rathaus – könnte die Stadt sich über den Wiederaufbau erstatten lassen. Variante 2 wäre zwar ungefähr 1,3 Millionen Euro teurer, hätte nach Ansicht der Verwaltung jedoch den Vorteil, dauerhaft einen rechtssicheren Betrieb, losgelöst von der Talsperre, zu ermöglichen.