EnergieversorgerKEV-Mitarbeiterin als „Detektivin“
Kall – Das Angebot einer kostenlosen Energieberatung klingt verlockend. Wenn die zudem vom lokalen Energieversorger angeboten wird, umso besser. Aber was, wenn der Energieversorger gar nichts mit dem Angebot zu tun haben will? Die KEV hat gegen eine Kölner Firma RSM GmbH die Unterlassungserklärung erwirkt, der ein detektivischer Einsatz einer Mitarbeiterin des Kaller Energieversorgers vorausging.
„Mehrfach haben sich in den vergangenen Wochen Kunden bei uns gemeldet und darauf hingewiesen, dass man ihnen eine kostenlose Energieberatung angeboten habe“, sagt Kerstin Zimmermann, Pressesprecherin der KEV Energie GmbH. Diejenigen, die die Kunden kontaktierten, hätten sich als Mitarbeiter der KEV oder als Rahmenvertragspartner des Kaller Unternehmens ausgegeben. „Tatsächlich handelte es sich bei den Anbietern jedoch um Mitarbeiter der Kölner Firma RSM GmbH, die keinesfalls eine kostenlose Energieberatung zu bieten hatten, sondern vornehmlich den älteren Kunden Bauelemente zur Modernisierung und Sanierung von Immobilien verkaufen wollten“, so Zimmermann.
Bei einem dieser Kundengespräche war auch Sarah Roes, Vertriebsmitarbeiterin der KEV, zugegen. „Der Kunde hatte mich am Morgen angerufen, dass um 15 Uhr ein Termin sei. Wir beschlossen, dass ich mich als seine Enkelin ausgebe und mich dazusetze“, so Roes. Bei ihrem Einsatz als falsche Enkelin sei ihr doch recht mulmig zumute gewesen.
RSM-Geschäftsführer bestreitet Vorwürfe
„Der junge Mann hat irgendwann gemerkt, dass etwas nicht stimmt, packte schnell zusammen und verschwand“, so Roes. Die KEV schaltete einen Anwalt ein. Die Kölner Firma wurde aufgefordert, eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. „Die Firma RSM GmbH hat sich mit Erklärung vom 19. März 2013 verpflichtet, es zukünftig zu unterlassen, Kunden der KEV Energie GmbH anzurufen, aufzusuchen oder auf andere Form zu kontaktieren und sich dabei als Mitarbeiter der KEV Energie GmbH oder aber als deren Rahmenvertragspartner auszugeben“, erklärt Zimmermann. Gleichzeitig habe sich die Firma verpflichtet, im Wiederholungsfall an die KEV Energie eine „angemessene Vertragsstrafe von mindestens 5000,01 Euro“ zu zahlen.
Mike Gäth, Geschäftsführer und Inhaber der RSM GmbH, bestätigte gestern gegenüber der Rundschau, dass es die Unterlassungserklärung gebe. Allerdings bestreitet er den Vorwurf, dass sich einer seiner Angestellten als Mitarbeiter der KEV ausgegeben habe. „Das ist falsch“, so Gäth. Er wertet den Vorfall mit seinem Mitarbeiter, dem KEV-Kunden und der KEV-Mitarbeiterin Sarah Roes als Missverständnis. „Es ist in der Tat so, dass wir Energieberatungen anbieten, bei denen wir den Kunden aufzeigen, wo Schwachstellen liegen. Und natürlich wollen wir als Unternehmen mit den Kunden ins Geschäft kommen“, so Gäth. Das machten seine Mitarbeiter aber „ausschließlich in unserem Namen“.
Nichtsdestotrotz bittet die KEV ihre Kunden, sich unter Telefon (0 24 41) 8 22 35 zu melden, sollten sie in der beschriebenen Form kontaktiert werden.