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Einspruch abgelehntKita in Dahlem-Schmidtheim darf wie geplant gebaut werden

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Dahlem Kindergarten

Auf dieser Wiese soll die Kita in Schmidtheim entstehen.  

Dahlem-Schmidtheim – Die Gemeinde Dahlem darf ein Grundstück in Schmidtheim zum Neubau einer Kindertagesstätte (Kita) an die Euskirchener Eugebau verkaufen – und das auch ohne vorherige Ausschreibung. Das ist das Ergebnis einer Prüfung durch die Kommunalaufsicht beim Kreis Euskirchen, die Ulrich Böttger, Mitglied der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Dahlemer Gemeinderat, angefordert hatte.

Damit ist ein sich über mehrere Monate hinziehender Schriftwechsel zwischen Kommunalaufsicht, Gemeinde und dem Ratsherrn beendet. Hintergrund ist die Not der Kommune, ausreichend Betreuungsplätze vorhalten zu können.

Selbst bauen wäre für Gemeinde Dahlem nicht realisierbar

Als Gemeinde selbst die neue Kita in Schmidtheim zu bauen, sei angesichts absehbarer Kosten von rund 1,5 Millionen Euro, die sich aus der Differenz zwischen dem LVR-Zuschuss pro Kita-Platz und den voraussichtlichen Kosten ergeben, für den Gemeindehaushalt zu teuer und personell nicht umsetzbar, so die Begründung der Kommune für das Vorgehen.

Seitens der Eugebau, die schon einige vergleichbare Kitas gebaut hat, war Anfang April im Gemeinderat ein Angebot vorgelegt worden, das Grundstück zu kaufen, die Kita zu bauen und sie dann – für 20 Jahre kostenfrei – an die Gemeinde zu vermieten. Der Grundstückspreis beträgt die in Dahlem marktüblichen 50 Euro je Quadratmeter.

Grünen-Ratsherr beanstandete das Vergabeverfahren

Vor allem das Vergabeverfahren und die Auswahl der Eugebau war von Böttger mehrfach scharf kritisiert worden. Er warf der Gemeinde die fehlende Ausschreibung sowie einen damit verbundenen Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot vor.

Diese Vorwürfe weist die Kommunalaufsicht als unbegründet zurück. So verfüge die Eugebau etwa mit ihrem Angebot einer kostenfreien Miete über 20 Jahre über ein Alleinstellungsmerkmal, was die Verkaufsentscheidung begründe. Aber für die Gemeinde sei, so der Kreis, „grundsätzlich ein wie auch immer gestaltetes Wettbewerbsverfahren durchaus möglich und dem Grunde nach auch praktikabel gewesen“.

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Diesen – wenn auch sanften – Rüffel stellt auch Böttger fest: „Aber der Kreis hat eben nur die Rechtsaufsicht und kann das nicht veranlassen.“ Er halte die Prüfung nach wie vor für richtig und wichtig. Nun aber stellt er ebenso entschieden fest: „Das ist für mich damit erledigt.“