Kein Sonnenstrom aus Dahlem?Realisierung des größten Solarparks im Kreis gestoppt
Dahlem-Schmidtheim – Die Pläne für den Bau des bislang größten Solarparks im Kreisgebiet im Wald bei Schmidtheim sind erst einmal gestoppt. Die Bezirksregierung hat die dafür beantragte Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Dahlem untersagt.
Die Ausweisung des 14 Hektar großen Solarparks mit an die 30 000 aufgeständerten, bis zu 2,50 Meter hohen Modulen widerspreche den „rechtswirksamen Zielen der Raumordnung“, heißt es in einem Schreiben der Bezirksregierung Köln von Anfang Oktober, das jetzt dem Bauausschuss der Gemeinde zur Kenntnis gegeben wurde.
Ganze Reihe von Einwänden gegen die Pläne
Danach macht die Aufsichtsbehörde eine ganze Reihe von Einwänden gegen die Pläne auf einem 30 Hektar großen Areal im Bereich eines Kieswerks im Privatwald von Emmanuel Graf Beissel von Gymnich geltend. Dort läuft die Betriebsgenehmigung für den Kiesabbau Ende 2024 aus. Es geht also um eine Folgenutzung.
Deshalb hatte sich der Investor, die Sybac Solar GmbH aus Kehrig, schon jetzt um die Änderung des Flächennutzungsplans bemüht – wohlwissend, dass ein erheblicher zeitlicher Vorlauf bis zur Genehmigung eines solchen Vorhabens nötig ist. Die Gemeinde Dahlem hatte einen entsprechenden Prüfauftrag an die Bezirksregierung nach Köln geschickt.
Deutliche Kritik
Die Kritik von dort ist deutlich: Die Pläne widersprächen zum einen dem gültigen Regionalplan des Regierungsbezirks in diesem Bereich. Der R-Plan überlagert die kreisweiten Flächennutzungs- und die gemeindlichen Bebauungspläne. Zum anderen seien Freiflächen-Solaranlagen „nicht privilegierte Vorhaben“ und bedürften daher aus baurechtlichen Gründen einer „bauleitplanerischen Bauflächendarstellung“, so die Bezirksregierung einleitend.
Die Behörde sieht genau darin schon einen entscheidenden Widerspruch zu den geltenden Festsetzungen für das Gebiet der Gemeinde Dahlem, wo derzeit die Begrenzung der baulichen Entwicklung auf den festgelegten Siedlungsbereich des Ortes Dahlem Grenzen zieht. Ein 14 Hektar großer Solarpark passt da neben den kleineren, für den Zweck schon genutzten Flächen, nicht mehr hinein.
Regenerative Energien als landespolitisches Ziel
Doch der Ausbau regenerativer Energien ist landespolitisches Ziel Nummer eins, wendet da der Investor ein. Stimmt, so die Bezirksregierung: Es gebe im Landesentwicklungsplan (LEP) Ausnahmetatbestände für „raumbedeutsame Freiflächen-Solaranlagen“. Aber auch hier sind Auflagen zu erfüllen: Es muss sich um eine Fläche entlang einer Straße oder Bahnstrecke handeln, zudem um eine Aufschüttung oder eine bergbaurechtliche Brachfläche.
Das aber sieht die Behörde beim geplanten Solarpark nicht gegeben: Rund um den im Beisselschen Privatwald betriebenen, noch aktiven Kiesabbau seien vielmehr Brachflächen mittlerweile schon rekultiviert und hätten sogar in Teilbereichen bereits einen hohen ökologischen Wert erlangt.
Gefährdung des nahe gelegenen Naturschutzgebiets
Für den Investor Sybac Solar ist aber genau dieses Argument eigentlich keines: Man habe vielmehr naturschutzrechtliche Belange im insgesamt 30 Hektar großen Plangebiet schon auf sechs bis sieben Hektar umgesetzt: „Für eine mögliche Biotop- oder Habitatnutzung nach den FFH-Richtlinien“, so Peter Ronig. Zudem seien im Vorfeld für ein erstes artenschutzrechtliches Gutachten 12 000 Euro investiert worden.
Doch aus Sicht der Bezirksregierung ist das bisher offenbar nicht ausreichend. Vielmehr habe eine Prüfung des geplanten Flächenbedarfs für die Solaranlage mit den übergeordneten „Schutz- und Nutzfunktionen“ laut Regionalplan zu weiteren Gegenargumenten geführt. Demnach sei mit dem Bau der Module eine Gefährdung des nahe gelegenen Naturschutzgebiets „Nonnenbach und Eichholztal“ und des FFH-Gebiets „Gewässersystem Ahr“ nicht auszuschließen.
Änderung des Regionalplans notwendig?
Zudem sei ein Standort mitten im Wald nur dann theoretisch möglich, wenn es außerhalb eines Waldgebiets keine Alternative gebe. „Auch in der Gemeinde Dahlem gibt es potenzielle Standorte für Freiflächen-Solaranlagen außerhalb der Waldbereiche“, so der deutliche Hinweis aus Köln. Konkreter wird die Behörde aber nicht.
Zum guten Schluss gibt die Bezirksregierung den Hinweis, wie vielleicht dennoch eine Genehmigung erreicht werden könne: durch eine Änderung des Regionalplans selbst. Das Kartenwerk wird derzeit neu aufgestellt. Erst dann seien die Aufstellung eines Bebauungsplans und die Übernahme der Nutzungsänderung in den Flächennutzungsplan des Kreises möglich.
„Der Widerstand liegt nur in Köln“
Hört sich langwierig an, doch das genau will die Sybac Solar GmbH laut Peter Ronig nun erreichen. „Wir sind von den Einwänden der Bezirksregierung nicht überrascht. Das kommt öfter vor, dass die Politik in Berlin etwas will, also hier den Ausbau der Solarenergie, was bei den untergeordneten Behörden zu Schwierigkeiten führt.“ Nach seinen Angaben hat das Unternehmen derzeit Pläne für 300 Megawatt Solaranlagen in ganz Deutschland in der Pipeline, von denen 98 Prozent in vergleichbaren Genehmigungsprozessen feststeckten.
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Er werde Kontakt zur Bezirksregierung aufnehmen und versuchen, die erwähnte Änderung des Regionalplans zu erreichen. Ronig gibt sich optimistisch: Mitte des kommenden Jahres rechne er mit einer Entscheidung aus Köln, danach mit weiteren 24 bis 30 Monaten, bis man mit dem Bau des Solarparks beginnen könne.
Grundstückseigentümer Emmanuel Graf Beissel von Gymnich ist angesichts der Situation etwas weniger entspannt: „Der Widerstand liegt doch nur am RP in Köln. Die Untere Naturschutzbehörde und die Gemeinde Dahlem haben nichts dagegen.“ Aber auch Beissel muss nun abwarten, wohin die Strategie des Investors führt.