Nach Schuss im RathausKeine Anzeige gegen Blankenheimer Polizeibeamten
Blankenheim – Der Schuss, der sich aus einer Dienstwaffe eines Polizisten im Blankenheimer Rathaus in Gegenwart einer Gruppe Grundschüler Ende August löste, hat wohl kein juristisches Nachspiel für den Beamten. Das geht laut dpa aus einem Bericht des NRW-Innenministers Herbert Reul an den Innenausschuss im Landtag hervor.
„Die Staatsanwaltschaft Aachen hat entschieden, dass von Amts wegen keine Strafverfolgung eingeleitet wird. Es wurde bisher aber auch weder eine Strafanzeige erstattet noch wurden Strafanträge gestellt“, sagte Reul laut dpa.
Disziplinarverfahren gegen Polizeibeamte läuft
Im Nachgang des Vorfalls, bei dem kein Kind verletzt wurde oder ein Trauma davongetragen habe, wurde ein Disziplinarverfahren gegen den Beamten eingeleitet. Dieses Verfahren laufe derzeit noch, gibt die Pressestelle der Polizei im Kreis Euskirchen Auskunft. Angaben zur Dauer und zum Ausgang können nicht gemacht werden, heißt es weiter.
Laut Landesdisziplinargesetz sind fünf Arten von Maßnahmen möglich: Verweis, Geldbuße, Kürzung der Dienstbezüge, Zurückstufung und die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. Schlussendlich entscheide Euskirchens Landrat Markus Ramers als Chef der Kreispolizeibehörde aufgrund der Ermittlungsergebnisse, so die Polizeipressestelle.Markus Ramers äußerte sich nicht, da es sich um ein laufendes Verfahren handelt. Er wolle das Ende des Disziplinarverfahrens abwarten.
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Bei einer Führung durch das Blankenheimer Rathaus hatte der Bezirksbeamte rund 15 Grundschülern seine Dienstwaffe gezeigt. Dabei hatte sich aus der Pistole ein Schuss gelöst. Der durchdrang eine Trennwand und blieb in einem Schrank stecken. Die Kinder und der Beamte kamen mit einem Schrecken davon. (mit dpa)