An der B56Zülpicher Neubaugebiet „Seegärten“ wird erweitert
Zülpich – Das Zülpicher Neubaugebiet „Seegärten“ an der Bundesstraße 56 unterhalb des Kettenwegs ist proppenvoll. Alle Grundstücke auf dem neun Hektar großen Gelände sind verkauft und nach sechs Jahren bis auf wenige Ausnahmen bereits bebaut. Neues Bauland musste her. Was lag da näher, als die „Seegärten“ auf der gegenüberliegenden Seite der Bundesstraße weiterzuführen.
„Wir haben in Zülpich wegen der Naturschutzgebiete und aufgrund des Hochwasserschutzes keine andere Möglichkeit, neues Bauland auszuweisen, als oberhalb des Gartenschauparks“, hatte Bürgermeister Albert Bergmann bereits in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 2. September vergangenen Jahres erläutert.Baugrund bis 1500 Quadratmeter
Schon damals hatte Theo Trösser (Grüne) gegen dieses Baugebiet oberhalb des Gartenschauparks gestimmt. Hier lebt nämlich der Feldhamster. Ihn schon wieder wegen eines Neubaugebiets zu vertreiben, wie das schon in den ersten „Seegärten“ passiert sei – nett umschrieben mit der Bezeichnung Umsiedlung –, könne ja wohl nicht angehen, so Trösser.
Jetzt präsentierte die Verwaltung den Mitgliedern des Stadtentwicklungsausschusses einen überarbeiteten Vorentwurf zur öffentlichen Auslage. Denn auch die Umweltbehörden sehen mit Argusaugen auf die letzte in Nordrhein-Westfalen vorkommende Hamsterpopulation, die sich nun mal in Zülpich befindet.
Dr. Ulrich Weinhold vom Institut für Faunistik in Heiligkreuzsteinach, laut Bürgermeister Bergmann ein ausgewiesener Feldhamster-Experte, erarbeitete für die Verwaltung ein Konzept, mit dem Neubaugebiet und Feldhamsterschutz unter einen Hut zu bringen sein sollen: Ein 100 Meter breiter Wanderkorridor soll den Fortbestand der Feldhamster in Zülpich sichern.Durch diesen Wanderkorridor verkleinerte sich zwar die Fläche des Neubaugebiets, sie beträgt aber immer noch rund 8,6 Hektar und bietet jetzt der „ersten Reihe“ sogar noch einen herrlich freien Blick auf den Wassersportsee mit Gartenschaupark.
Auch bei der Gartengestaltung gibt es für die künftigen Bauherren Vorschriften. In Richtung freie Landschaft, B 56 und Römerachse müssen die Häuslebauer einen 1,50 Meter breiten Pflanzstreifen anlegen, der mit standortgerechten Bäumen und Büschen bepflanzt werden soll.
Über 90 potenzielle Käufer
Da hätte der Japanische Fächerahorn, der dem kürzlich verabschiedeten Realschulleiter Johannes Schuba geschenkt worden war, wohl kaum eine Chance auf ein schönes Gartenplätzchen. Pro Grundstück werden nämlich ein hochstämmiger Baum oder zwei Obstbäume sowie fünf Sträucher gefordert.
Hohe Einfriedungen sind natürlich nicht gewünscht. „Zwischen der Straße als öffentlichem Raum und den Privatgrundstücken soll ein fließender Übergang ohne hohe und technisch anmutende Einfriedungen geschaffen werden“, heißt es dazu. Selbst Einfriedungen zum Nachbarn hin sollen im Vorgartenbereich in der Höhe auf 1,20 Meter begrenzt werden.
Wer zum See hin baut, sollte die einheitlich helle Farbgestaltung der Außenfassade schon im Blick haben. Grelle, bunte und glänzende Fassaden, die vom „Durchschnittsbetrachter als Verunstaltungen empfunden werden“, soll es in den „Seegärten II“ keinesfalls geben.
Über 90 potenzielle Käufer haben sich für das neue Baugebiet „Seegärten“ bereits bei der Stadt Zülpich gemeldet. Wie viel der Quadratmeter Bauland hier kosten wird, ist noch unklar. „Das hängt unter anderem davon ab, welche Maßnahmen wir zum Schutz des Feldhamsters durchführen müssen“, erklärte Christoph Hartmann von der Verwaltung auf Nachfrage.Im Stadtentwicklungsausschuss stimmten die Mitglieder der Offenlage des Vorentwurfs und der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange zu. Theo Trösser stimmte auch diesmal wieder dagegen.