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NRW-LandtagWüst zur Richter-Affäre: Besetzung war kein Thema

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Der Untersuchungsausschuss prüft, ob Vettern- und Parteibuchwirtschaft den Ausschlag bei der Besetzung der Präsidentenstelle des Oberverwaltungsgerichts gab.

Der Untersuchungsausschuss prüft, ob Vettern- und Parteibuchwirtschaft den Ausschlag bei der Besetzung der Präsidentenstelle des Oberverwaltungsgerichts gab.

In der Affäre um die Besetzung der Spitze des Oberverwaltungsgerichts hat NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst als Zeuge im Untersuchungsausschuss ausgesagt.

Die personelle Besetzung der Spitze der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Nordrhein-Westfalen hat laut Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) bei den von ihm geführten Koalitionsverhandlungen keine Rolle gespielt. Ihm sei keine politische Einflussnahme auf das Verfahren bekannt, sagte Wüst als Zeuge im Untersuchungsausschuss, der zur Justizaffäre um die Besetzung der Präsidentenstelle am Oberverwaltungsgericht einberufen worden war.

„Das Verfahren lag in der Hand des Justizministers.“ Das Kabinett habe dessen Vorschlag ohne Erörterung gebilligt. „In der Vorbereitung der Kabinettssitzung haben wir die Dinge angeguckt und hatten keinen Anlass, da weiter einzusteigen“, sagte der Regierungschef. Auf die Frage, ob er sich mit einem der Bewerber getroffen habe, sagte Wüst, er könne sich an kein Treffen erinnern.

Regierungsspitze im Zeugenstand

Auch Vize-Regierungschefin Mona Neubaur (Grüne) sagte, diese personelle Frage sei weder bei den schwarz-grünen Sondierungsgesprächen noch bei den späteren Koalitionsverhandlungen Thema gewesen. Da sie federführend für die Grünen daran teilgenommen habe, müsste sie davon wissen. Auch sie sei erst bei der Kabinettsvorlage mit der Personalfrage in Berührung gekommen. Eine Forderung, die Stelle mit einer Frau zu besetzen, habe es nicht gegeben.

Ein Bundesrichter, der in dem Bewerbungsverfahren einer Abteilungsleiterin des NRW-Innenministeriums unterlegen war, hatte schwere Vorwürfe erhoben. Die Auswahlentscheidung sei rechtswidrig und von Ämterpatronage und Günstlingswirtschaft geprägt. Die eidesstattliche Versicherung von NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) zu dem Vorgang sei „objektiv falsch“.

Der Bundesrichter war bis vor das Bundesverfassungsgericht gezogen. Inzwischen hat das Kabinett seine Auswahlentscheidung zurückgezogen. 

Fall von Parteibuchwirtschaft?

Der Untersuchungsausschuss prüft, ob Vettern- und Parteibuchwirtschaft den Ausschlag bei der Besetzung der Präsidentenstelle des Oberverwaltungsgerichts gab, oder, wie es gesetzlich vorgesehen ist, die Kompetenz der Bewerber. 

Zwei Verwaltungsgerichte hatten das Besetzungsverfahren gestoppt. Das Oberverwaltungsgericht hatte dann als zweite Instanz gegen die Personalentscheidung in eigener Sache keine Bedenken. Das Bundesverfassungsgericht hatte die OVG-Entscheidung aber teilweise aufgehoben und zurückverwiesen. Die Verfassungsrichter in Karlsruhe sahen Anhaltspunkte für eine Vorfestlegung, denen nicht ausreichend nachgegangen worden sei. (dpa)