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Mehr Opferschutz nach der HaftNeue Fußfessel hält Täter auf Distanz zu potenziellen Opfern

Lesezeit 2 Minuten
Wo der Täter ist, ist gut zu wissen - noch besser, wenn man weiß, wie nah er seinen potenziellen Opfern auf den Fersen ist. (Archivbild)

Wo der Täter ist, ist gut zu wissen - noch besser, wenn man weiß, wie nah er seinen potenziellen Opfern auf den Fersen ist. (Archivbild)

Bisher zeigen elektronische Fußfesseln den Sicherheitsbehörden, wo sich ein verurteilter Straftäter aufhält. Eine neue Variante verrät auch seine Distanz zu möglicherweise gefährdeten Opfern.

Nach Sachsen und Hessen werden neuerdings auch in Nordrhein-Westfalen spezielle elektronische Fußfesseln eingesetzt, die mehr Opferschutz ermöglichen sollen. Nach dem sogenannten spanischen Modell werden dabei neben dem Täter auch potenzielle Opfer mit einem Tracker ausgestattet.

„Das neue System ist aus Sicht des Opferschutzes der herkömmlichen Fußfessel überlegen“, erläuterte NRW-Justizminister Benjamin Limbach (CDU). „Bisher konnten wir nur feste Sperrzonen überwachen und dem Opfer Sicherheit in einem bestimmten Raum verschaffen - außerhalb dieser Zonen aber fühlten sich die Opfer weiter unsicher.“ Deswegen sei die Freiheitsbeschränkung für die Opfer letztlich größer gewesen als für die Täter. „Das ist nun anders.“

Distanz zwischen Täter und Opfer wird überwacht

Die GPS-Einheit der Täter-Fußfessel kommuniziert mit derjenigen, die das Opfer bei sich trägt. So überwacht das System die geografische Distanz zwischen Täter und Opfer.

Die Ausstattung erfolgt bei Opfern auf freiwilliger Basis. Das System schlägt auch dann Alarm, wenn sich der Überwachte absichtlich oder unabsichtlich außerhalb der Sperrzonen einer gefährdeten Person nähert. In dem Fall wird sofort die örtlich zuständige Kreispolizeibehörde verständigt, die dann die notwendigen Schutzmaßnahmen veranlassen kann.

Ein Straftäter bereits mit neuer Technik ausgestattet

Seit März 2025 kommt die Technik in NRW bereits bei einem Straftäter zum Einsatz, der eine langjährige Freiheitsstrafe wegen eines versuchten Tötungsdelikts zum Nachteil seiner Ehefrau verbüßt hat. Ein Gericht ordnete die elektronische Aufenthaltsüberwachung an, weil es konkrete Hinweise dafür sah, dass der Entlassene Rachegedanken hegen und erneut Kontakt zur Opfer-Familie suchen könnte.

Eine Koordinierungsstelle zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung beim Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen ist eingebunden. Das neue Schutzsystem werde die Lebensqualität der Betroffenen erheblich verbessern, betonte NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU). (dpa)