Ein illegaler Pool mit übergroßem Dach ist beim Versuch, eine Genehmigung für ein kleineres Dach zu bekommen, aufgeflogen. Der Wachtberger Planungsausschuss fühlt sich an der Nase herumgeführt und verweigert die Zustimmung.
Politik verärgertWachtberger Pools sind illegal
Eigentlich wäre es Routine gewesen, ein Überdach für einen Pool neuzubauen, damit es einen illegalen Zustand heilt, kann ja nur eine gute Sache sein. So las sich auch die Vorlage, aber der Grüne Oliver Henkel hatte von Anfang an einen Verdacht, und als sich der bestätigte, lehnte der Planungsausschuss das von der Kreisverwaltung vorgegebene Vorhaben einstimmig ab.
Henkel hatte wegen des beantragten Dachs außerhalb des Baufeldes mal gegoogelt, sich also eine Luftaufnahme aus dem Internet von dem betreffenden Grundstück angeschaut und verblüfft festgestellt: Dort gibt es schon ein Dach, und zwar kein Kleines. Also fragte er in der Sitzung nach und erfuhr von der Gemeindeverwaltung: Ja, dort gibt es eine illegale Poolüberdachung, ein Unrechtszustand, der durch die Kreisverwaltung beanstandet worden sei und nun vom Eigentümer durch den Neubau eines den Vorschriften entsprechenden Daches geheilt werden solle.
Wachtberg: Pool benötigt Ausnahmegenehmigung
Daraufhin wollte Henkel wissen, ob der Pool überhaupt genehmigt sei, woraufhin die Verwaltung zunächst korrekt erklärte, dass solche Schwimmbecken bis zu einer Größe von 100 Kubikmeter Wasserinhalt gar keiner Baugenehmigung bedürften. Noch ein wenig Nachbohren später stellte sich allerdings heraus, dass der Pool wohl außerhalb des Baufeldes liegt und selbst einer Ausnahmegenehmigung bedürfte. Dann würden wir ja mit der Zustimmung zu dem kleineren Dach indirekt auch dem Pool zustimmen, obwohl das gar nicht beantragt wurde, stellte Henkel fest: „Es macht gar keinen Sinn, ein Dach zu befreien, wenn der Pool nicht befreit ist.“
Mira Schwarzenberger (Unser Wachtberg) scherzte noch, es wäre vielleicht ein Ortstermin im Pool nötig und wies auch auf andere Pools hin, die wohl einer Befreiung bedürften. Der Ausschuss lehnte die Zustimmung zu der beantragten Befreiung von der Baufeldvorgabe letztlich instimmig ab und überließ der Gemeindeverwaltung noch die Zusatzaufgabe, zu schauen, dass durch die Zweimonatsfrist, nach der ohne Intervention die Zustimmung automatisch erteilt wäre, keine ungewollten Fakten geschaffen werden.