Grünes Licht der Bundeswehr für Windenergieanlage auf der Bonner Rheinhöhe hat den Stadtwerken Hoffnung für ihr Projekt an der Grenze zu Wachtberg gemacht. Doch erst ein Gutachten wird Gewissheit bringen.
Bonner Windräder contra Radar in WachtbergBundeswehr will Einzelgutachten
Hat die Bundeswehr dem Projektentwickler für die Windräder auf der Bonner Rheinhöhe am Heiderhof grünes Licht gegeben, obwohl die Flügel das militärische Radar von Fraunhofer in Wachtberg stören würden? Die Bonner Stadtwerke berufen sich jedenfalls nach wie vor als Projektinitiator auf eine Erklärung der Bundeswehr, wonach die Windräder außerhalb des Vier-Kilometer-Radius für militärische Belange unerheblich seien. Das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr zieht sich indes auf Anfrage der Rundschau auf die Notwendigkeit eines Einzelgutachtens im Genehmigungsverfahren zurück: Ein Genehmigungsantrag der Stadtwerke Bonn liege allerdings nicht vor.
Ganz allgemein betonte das Bundesamt als Reaktion auf eine Anfrage der Rundschau beim Verteidigungsministerium: „Die Bundeswehr unterstützt die klimapolitischen Ziele der Bundesregierung aktiv und ermöglicht den Ausbau erneuerbarer Energien durch Windenergieanlagen (WEA), sofern diesen keine militärischen oder sicherheitsrelevanten Belange entgegenstehen.“ Seit 2017 biete die Bundeswehr eine kostenlose Vorabprüfung an, also noch vor der Einleitung eines förmlichen Genehmigungsverfahrens, teilte das Amt außerdem mit. Dabei gehe es gezielt um die Vereinbarkeit mit militärischen Belangen.
Stadtwerke Bonn sprechen von „Kompromissvorschlag“
Zwar hieß es bei den Stadtwerken zunächst, Fraunhofer habe bei dieser Sondierung keine Bedenken angemeldet, doch gestern klang das auf erneute Anfrage der Rundschau anders: „Wir stehen mit dem Fraunhofer-Institut in Kontakt, bereits seit mehr als einem Jahr. Auch haben wir einen Kompromissvorschlag erarbeitet, der dem Fraunhofer-Institut vorliegt.“
Fraunhofer schrieb dazu erst kürzlich der Rundschau: „Vorab (Ende 2022) gab es einen Austausch mit den Stadtwerken, im Zuge dessen wir die übermittelten, priorisierten Positionen und Gesamthöhen der geplanten Anlagen hinsichtlich ihrer möglichen Beeinträchtigung unserer Großradaranlage geprüft haben, mit dem Ergebnis, dass in allen Fällen die Rotorblätter weit in unseren ‚Sichtbereich‘ hineinragen würden. In anschließender Kommunikation mit den entsprechenden Stellen haben wir unsere Ergebnisse und resultierenden Bedenken hinsichtlich dieses Standorts deutlich gemacht und betont, dass eine Aufstellung in dieser Konfiguration unsere Systemverfügbarkeit und hoheitlichen Aufgaben stark einschränken werden.“
Bundeswehr hatte gegenüber Trianel wohl keine Bedenken vorab
Im Mai 2023, so die Stadtwerke, habe das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr schriftlich bekannt gegeben, dass der Schutzbereich von vier Kilometern „in der bisherigen Form und Ausdehnung aufrechtzuerhalten“ sei: „Dasselbe Bundesamt teilte ferner dem im Auftrag von SWB Energie und Wasser am Haselingsberg tätigen Projektentwickler Trianel auf deren Anfrage in ihrem Schreiben von Ende August 2023 mit, dass die Planung am Haselingsberg ‚nach Prüfung der zur Verfügung stehenden Unterlagen (…) Verteidigungsbelange aktuell nicht beeinträchtigt‘.“
Klingt nach einer Freigabe, aber das Wörtchen „aktuell“ und die Einschränkung mit Hinblick auf die „zur Verfügung stehenden Unterlagen“ nehmen dem grünen Licht wohl seine Leuchtkraft. Letztlich wird es auf die gutachtliche Bewertung jeder einzelnen Windenergieanlage ankommen – eine pauschale Aussage sei nicht möglich, erklärte das Bundesamt ausdrücklich.
Grundsätzlich könne eine Beeinträchtigung von Funk- und Radaranlagen auch über den Vier-Kilometer-Radius hinaus ein dem Windenergieanlagen-Projekt „entgegenstehender Belang“ sein.
So einfach, wie der Wachtberger Bürgermeister Jörg Schmidt den Sichtbereich der Radaranlage mit einem freizuhaltenden Messwinkel erklärte, macht es sich das Bundesamt nicht. „Es gibt keinen über den Schutzradius von vier Kilometern hinaus pauschal freizuhaltenden Bereich“, heißt es von dort. Es bleibt also auch in dieser Hinsicht bei der Einzelfallbegutachtung.