Meine RegionMeine Artikel
AboAbonnieren

Unfall im KindergartenSchwerer Sturz vom Klettergerüst vor Gericht

Lesezeit 2 Minuten

(Symbolfoto)

Bonn/Rhein-Sieg-Kreis – Was für ein Schock in einem Troisdorfer Kindergarten im Oktober 2010! Als der fünfjährige Samuel (Name geändert) vom Klettergerüst fiel und mit dem Gesicht auf eine Steinkante aufschlug, blieb das Kind zunächst wie tot liegen. Aber Samuel atmete noch und kam langsam wieder zu sich. Äußerlich war ihm auch nichts anzusehen. Aber der Junge weinte: Ihm sei schwindelig und schlecht; auch musste er sich übergeben. Ein Notarzt und die Eltern wurden alarmiert. Der Junge wurde in eine Klinik im Rhein-Sieg-Kreis gebracht. Nach mehreren Tagen dann die Diagnose: Der Knochen des linken Augenbodens war gebrochen (Orbitabodenfraktur).

Der Kindergarten-Unfall habe zu dauerhaften Schäden bei ihrem Sohn, heute neun Jahre alt, geführt, sagen seine Eltern, das Auge sei nicht vollständig wiederhergestellt. Vor dem Bonner Landgericht haben sie jetzt die Klinik auf 20.000 Euro Schmerzensgeld verklagt. Für die gravierenden Folgen machen sie die Klinikärzte verantwortlich, sie hätten die Fraktur zu spät erkannt, so dass entsprechend zu spät operiert worden sei. Tatsächlich war Samuel zunächst auf ein Schädelhirntrauma untersucht worden, eine Computer-Tomographie jedoch hatte eine Hirnschädigung ausgeschlossen. Dem Kind aber ging es weiterhin ganz elend. Am vierten Tag schließlich wurde die Orbitabodenfraktur festgestellt. Samuel wurde in eine Bonner Klinik verlegt und am sechsten Tag nach dem Sturz operiert, eine Woche später kam es zu einer zweiten Operation.

Anschließend, so die Kläger, habe das Kind viele Monate lang Doppelbilder gesehen, auch sei die Beweglichkeit des Auges bis heute eingeschränkt. Der Junge klage weiterhin über permanente Kopfschmerzen sowie Verspannungen in der Kopf-Schulter-Nacken-Muskulatur. Die verklagten Klinikärzte jedoch halten dagegen: Die Verzögerung spiele keine Rolle, bei dieser Diagnose sei es sogar sinnvoll mit einer Operation abzuwarten, bis die nicht sichtbare innere Schwellung durch den Sturz zurückgegangen ist.

Das bestätigte jetzt auch ein medizinischer Gutachter, bei dem sich die 9. Bonner Zivilkammer fachlichen Rat geholt hatte: Er könne ausschließen, so der Mediziner aus Osnabrück, dass die Verzögerung von Relevanz sei. Zudem kommt der Gutachter zu dem Ergebnis, dass Samuels Auge zwar nicht vollständig wiederhergestellt sei. Aber nach einer Feinmessung sei nur noch eine minimale Abweichung festzustellen, die mit dem bloßen Auge nicht erkennbar ist.

Damit stehen die Klagechancen für die Eltern schlecht. Ende November will die Kammer ein Urteil fällen. (Az: LG Bonn 9 O 138/13)