Tödlicher Sturz eines AngestelltenSohn von Schaustellerfamilie muss Geldstrafe zahlen
Bonn – Nicht einmal eine halbe Stunde dauerte am Montagmorgen das Verfahren gegen den Sohn einer Schaustellerfamilie vor dem Bonner Amtsgericht. Gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 65 000 Euro stellte Amtsrichterin Tanja Gleesner das Verfahren gegen den 25-Jährigen vorläufig ein.
Am 13. September 2017 herrschte stürmisches und regnerisches Wetter in Bonn. Am Vorabend war die 650. Auflage der Beueler Traditionskirmes „Pützchens Markt“ mit einer Rekordbeteiligung von rund 1,2 Millionen Besuchern zu Ende gegangen. Gegen 11 Uhr herrschte auf dem Gelände wieder geschäftiges Treiben, für die meisten Schausteller hatten die Abbauarbeiten bereits früh begonnen.
Sturz aus 27 Metern Höhe
So auch für die Betreiber des Riesenrads: Ein 31-jähriger Wanderarbeiter aus Rumänien war auf halber Höhe des rund 55 Meter hohen Fahrgeschäfts damit beschäftigt, die sogenannte „Sonne“ an der Nabe des Rades zu demontieren und am Haken eines Krans zu befestigen, als er plötzlich in die Tiefe stürzte. Der Mitarbeiter verstarb direkt nach dem Fall aus rund 27 Metern Höhe noch an der Unfallstelle. Der angeklagte 25-Jährige musste das Unglück aus nächster Nähe mitansehen.
Der Mann, der in der Schaustellerfamilie für die Sicherheit der Angestellten und die Einhaltung der Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes und der Betriebssicherheitsverordnung verantwortlich ist, stand wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, dem Angestellten anstelle eines zweisträngigen nur ein einsträngiges Sicherungsgeschirr zur Verfügung gestellt zu haben, an dem obendrein eine Schutzeinrichtung defekt gewesen sei.
Angehörige stimmt Verfahrenseinstellung zu
Verteidiger Carsten Rubarth widersprach: Der Arbeiter sei abgestürzt, weil er sein Sicherungsgeschirr erst gar nicht befestigt gehabt habe. Abgesehen davon gehe er davon aus, dass sich der Unfall auch mit dem einsträngigen Sicherungsgeschirr nicht hätte verhindern lassen.
Details, die nun wegen der Einstellung des Verfahrens nicht mehr geklärt werden mussten: Ein geladener Zeuge und ein Sachverständiger wurden ungehört nach Hause geschickt. Weil der Angeklagte und seine Familie schockiert direkt nach dem Vorfall den Kontakt zu der Mutter des Toten gesucht, die Frau persönlich in Bonn begrüßt und ihr eine hohe Geldsumme angeboten hatten, machte die Kammer von der Möglichkeit der Einstellung Gebrauch.
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Die Angehörigen des Verunglückten hatten zuvor ihr Einverständnis erklärt und auch die Staatsanwaltschaft folgte dem entsprechenden Antrag der Verteidigung. Durch den persönlichen Kontakt hätten die Schausteller hinreichend klargestellt, dass sie sich nicht nur einfach freikaufen wollten, so die Vertreterin der Staatsanwaltschaft, Andrea Soboll.
„Ich denke, Sie leiden schon genug unter den Bildern, die Sie ja auch in echt gesehen haben“, sagte Richterin Gleesner zur Begründung der Einstellung. Die gesamte Summe von 65 000 geht in drei Raten an die in Rumänien lebende Familie des Opfers. Die erste war bereits vor Prozessbeginn überwiesen worden; erst wenn am 15. November das letzte Geld geflossen ist, kann das Verfahren endgültig eingestellt werden.