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Landgericht BonnRuppichterother soll Stieftochter vergewaltigt haben

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Das Landgericht in Bonn 

Bonn/Ruppichterother – Nach einem Jahr mit Übergriffen auf dem Sofa oder im Schlafzimmer der Eltern hielt die Neunjährige es nicht mehr aus. Als ihr Stiefvater sie im September 2021 erneut vergewaltigen wollte, wehrte sie sich und beschloss, sich der Mutter anzuvertrauen. Die 38-Jährige glaubte ihrer Tochter, bewahrte jedoch zunächst Ruhe, schickte das Kind – wie geplant – auf Klassenfahrt.

Anschließend holte sie die Neunjährige ab und fuhr mit ihr und der jüngeren Tochter zu den Schwiegereltern, wo sie ihren Mann anzeigte. Der 38-Jährige aus Ruppichteroth wurde festgenommen. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft.

Angeklagt in 15 Fällen

Vor dem Bonner Landgericht muss sich der Stiefvater seit Dienstag unter anderem wegen schweren sexuellen Missbrauchs und Vergewaltigung verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, das Mädchen zwischen Sommer 2020 und September 2021 in 15 Fällen missbraucht zu haben. Dabei soll er dem Kind gedroht haben, ihren Hund zu vergiften oder ihr das Handy abzunehmen, wenn sie sich nicht füge.

In anderen Fällen soll er ihr eine Smartwatch versprochen haben. Laut Anklage habe der arbeitslose Lkw-Fahrer die Abwesenheit seiner Ehefrau ausgenutzt, die in der Lockdown-Zeit drei Jobs nachgegangen war.

Stiefvater leugnet die Taten

„Alle Missbrauchsvorwürfe treffen nicht zu“, entgegnete der Angeklagte zum Auftakt und hielt eine fast zweistündige Rechtfertigungsrede. Seine Stieftochter, für deren Erziehung er allein zuständig gewesen sei, habe ihn „loswerden wollen“. Es habe „extrem Ärger“ mit dem Mädchen gegeben, weil es faul gewesen sei, sich nicht um den Hund gekümmert und in der Schule versagt habe.

Schließlich räumte er ein, dass er das Mädchen vielleicht zu viel bestraft habe. Dabei habe er nur das Beste für das Kind gewollt.

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Das Dementi sei für das Kind „eine erneute Demütigung“, sagte Nebenklagevertreterin Dagmar Schorn. Das Video mit der Aussage des Mädchens, die zur Festnahme geführt hatte, soll am nächsten Prozesstag gezeigt werden, unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

Die Mutter hatte nach der Anzeige von ihren Schwiegereltern erfahren, dass ihr Ehemann als Jugendlicher seine leibliche Schwester wiederholt vergewaltigt habe und dafür 2006 zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden sei. Ein Urteil, das bereits verjährt und damit auch nicht mehr aktenkundig ist.