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Prozess wegen versuchten TotschlagsBrüder versöhnen sich im Saal des Landgerichts

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Prozess_in_Bonn

Der Eingang zum Bonner Landgericht (Symbolbild)

Bonn/Troisdorf – Im Saal 1.19 des Bonner Landgerichts fand am Mittwoch ein kleines Familienfest statt, nachdem das Schwurgericht einen 26-Jährigen aus Troisdorf zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt hatte. Denn der Angeklagte hatte am 18. September 2020 während eines Streits seinem Bruder ein Fleischermesser in den Bauch gerammt und war wegen versuchten Totschlags angeklagt worden.

Die Richter kamen aber zu dem Ergebnis, dass der Angeklagte seinen älteren Bruder nicht töten wollte, und verhängten wegen gefährlicher Körperverletzung eine mildere Strafe.

Am Tattag waren die Brüder mit ihren Lebensgefährtinnen tagsüber unterwegs gewesen, hatten viel getrunken und Drogen genommen. Am Abend entbrannte wegen einer Lappalie ein Streit zwischen den Männern, von denen der ältere handgreiflich wurde: „In Panik vor dem aggressiven Bruder“ holte sich der Jüngere ein Messer aus der Küchenschublade. „Ich habe gehofft, dass er Leine zieht, wenn er das Messer sieht“, hatte der 26-Jährige erklärt.

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Doch es folgten ein Gerangel und der lebensgefährliche Stich. Ob der 27-Jährige ihm bei dem Nahkampf entgegengekommen und möglicherweise sogar ins Messer gelaufen ist, konnte nicht geklärt werden.

„Mit über zwei Promille war das nicht die Situation, in der man mit dem bloßen Zeigen des Messers Eindruck schindet“, stellte der Kammervorsitzende Klaus Reinhoff nicht ohne Süffisanz fest. Großes Glück hätten die Brüder gehabt, denn der Ältere, der bereits die Hälfte seines Blutes verloren hatte, konnte durch eine Operation gerettet werden. Zuvor hatte der Angeklagte versucht, Erste Hilfe zu leisten. Doch der schwer verletzte Bruder riet ihm zu fliehen, was er auch tat. Wenig später stellte er sich jedoch der Polizei.

Älterer Bruder verzeiht seinem Geschwister

Den Frieden haben die Brüder selbst wiederhergestellt: Im Prozess hatte der Angeklagte beteuert, dass er seinen Bruder niemals verletzen wollte, „weil ich ihn viel zu sehr liebe“. Der Ältere hatte als Zeuge erklärt, er habe kein Interesse an einer Verurteilung: „Mir geht es heute so gut wie nie zuvor“, hatte er beteuert.

Im Gerichtssaal begrüßten die Brüder sich mit einem Augenzwinkern. Nach dem Urteil fielen sie sich weinend in die Arme. Auch die Lebensgefährtin des Angeklagten, die zu ihm gehalten hatte, schien das Glück kaum fassen zu können, als die Richter den Haftbefehl aufhoben. Damit kann der Angeklagte seine Strafe im offenen Vollzug absitzen.