Vergleich vor GerichtSiegburger stritt mit Detektei über Kosten für Beschattung
Bonn/Siegburg – Was für eine Niederlage: Ein Bauingenieur, der seine Ehefrau des Betruges überführen sollte, ist heute nicht nur die Frau los, sondern muss auch eine Detektei bezahlen – obwohl diese es nicht geschafft hatte, der Frau die Untreue nachzuweisen.
Der Bauingenieur war sich sicher, dass seine langjährige Ehefrau ihn betrog. Aber die Frau hat seine Eifersucht abgetan: Das sei „Einbildung“, sagte die Frau, mit der er mehr als 20 Jahre verheiratet war.
Doch der Verdacht ließ ihn nicht los. Schließlich engagierte er im Juni 2018 eine Privatdetektei mit Sitz in Siegburg, die seine Ehefrau umfassend beschatten sollte. Beide Seiten schlossen einen Vertrag, und die Privatermittler machten sich an die Arbeit. Ohne Erfolg: Denn als sie nach rund vier Wochen noch immer keinen Liebhaber entdeckt hatten, stellten die Detektive die verdeckten Ermittlungen ein und schickten dem Auftraggeber die Rechnung.
Auftraggeber bezweifelte den Aufwand der Detektei
30.000 Euro verlangten sie für die Observation. Dazu gehörte auch ein Posten von 7400 Euro für eine gemietete GPS-Anlage, die sie am Auto der beschatteten Ehefrau angebracht hatten. Der einst erfolgreiche Familienvater, der in der Zwischenzeit seinen Bauleiter-Job und auch viel Vermögen verloren hatte, wollte nicht die gesamte Summe zahlen: Er sei bereit, 10.000 Euro zu überweisen, ebenso die Kosten für den gemieteten GPS-Tracker, teilte er der Detektei mit.
Aber er bezweifelte, dass die vielen Observationsstunden vor der eigenen Haustür sowie vor einer Hundeschule – angeblich mit je drei Mitarbeitern gleichzeitig – tatsächlich in diesem Umfang geleistet worden waren.
Die Detektei konterte, legte eine ausführlichere Aufstellung vor und verklagte den Bauingenieur auf die Restsumme von 14.600 Euro. Der Fall landete rund zwei Jahre später vor der 4. Zivilkammer des Bonner Landgerichts. Erschienen war der Bauingenieur nicht, aber der Vorsitzende Richter Klaus Haller erreichte ihn telefonisch in einer Arztpraxis.
Ihm gehe es nicht gut, begründete der Mann, warum er nicht gekommen sei. Auch erklärte der Arbeitslose mit Aussicht auf einen neuen Job, er sei zurzeit blank, jedenfalls könne er das alles nicht auf einmal zahlen. Auch von den Immobilien, die er verkauft habe, sei kein Cent mehr übrig.
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Der Aufwand, den der Mann betrieben hatte, um seine Ehefrau nicht zu verlieren, hatte nicht den erwünschten Erfolg. Sie hat ihn verlassen. Sie soll sich inzwischen offen mit dem Liebhaber zeigen, der damals für die Privatermittler unsichtbar blieb.
Bei allem privaten Unglück, sagte Richter Haller dem damaligen Kunden, sei nicht daran zu rütteln, dass „Sie einen Vertrag unterzeichnet haben“. Nach zähen Verhandlungen – der Detektiv wollte die gesamte Summe sehen mit der Begründung: „Ich bin doch keine Bank!“ – einigten sich die Parteien auf einen Vergleich: Der Auftraggeber hat sich verpflichtet, in drei Jahren 13.500 Euro in monatlichen Raten à 350 Euro zu zahlen.
Wenn er das schafft, wird ihm der Rest der Summe erlassen. Wenn nicht, muss er mit einem Pfändungstitel rechnen.