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Es hat sich ausgefeiertWelche Corona-Regeln ab sofort in Bonn gelten

Lesezeit 4 Minuten

Stadtdirektor Wolfgang Fuchs stellt am 16. Oktober die neuen Corona-Schutzmaßnahmen für Bonn vor.

Bonn – Stadtdirektor Wolfgang Fuchs ist vorsichtiger geworden. „Ich gehe hier jeden Meter mit Maske“, sagt er am Freitag, als er bei der städtischen Corona-Pressekonferenz das Mikrofon verlässt. Zuvor hatte er von einer Hochzeit erzählt, auf der er eingeladen war. „Da bin ich nicht hingegangen.“ Zu oft habe er in den vergangenen Wochen gesehen, dass private Feiern zu Infektionsherden werden. Und auch bei der Hochzeit sollte es so sein: „Am Ende war die Hälfte der Gäste mit dem Coronavirus infiziert.“

Dass Bonn irgendwann die Marke von 50 bei der Sieben-Tage-Inzidenz überschreitet, sei genauso abzusehen gewesen, wie die Ansteckungen bei der Hochzeit. Mit der überarbeiteten Allgemeinverfügung, die ab Samstag in der gesamten Stadt gilt, will Fuchs, der auch Leiter des Krisenstabs ist, den derzeit drastischen Anstieg in den Griff bekommen. 167 Menschen hatten sich bis Freitagmorgen mit dem Coronavirus infiziert. Trotzdem: „Das ist noch kein Lockdown, jeder kann sich mit einigen Einschränkungen frei bewegen“, sagte Fuchs.

Maskenpflicht in Einkaufszonen

In den Bonner und Bad Godesberger Fußgängerzonen sowie in den Beueler und Duisdorfer Einkaufsstraßen gilt künftig eine Maskenpflicht (siehe Infokasten) Große Plakate auf Deutsch und Englisch weisen darauf hin. Zudem dürfen nur noch maximal fünf Personen aus unterschiedlichen Haushalten im öffentlichen Raum zusammenkommen, bisher waren es zehn. „Es dürfen sich aber weiterhin zehn Personen aus einem Haushalt treffen“, sagte Fuchs.

Maskenpflicht

In diesen Straßen in der Bonner City gilt ab heute Maskenpflicht: Acherstraße, Am Hauptbahnhof, Bertha-von-Suttner-Platz, Breite Straße, Bonner Talweg, Bonngasse, Brüdergasse, Dreieck, Friedensplatz, Friedrichstraße, Gangolfstraße, In der Sürst, Kasernenstraße, Markt, Maxstraße, Maximilianstraße, Mühlheimer Platz, Münsterplatz, Münsterstraße, Poststraße, Remigiusplatz und -straße, Sternstraße, Sterntorbrücke,  Stockenstraße, Vivatsgasse, Wenzelgasse.

Maskenpflicht gilt auch in mehren Straßen in Godesberg, Beuel, Hardtberg. (buj)

Auch wenn in Berlin die Sperrstunde gerichtlich gekippt wurde, setzt Bonn sie nach dem Vorbild vieler Großstädte um: Zwischen 23 und 6 Uhr müssen Gaststätten schließen, zudem darf zwischen 22 und 6 Uhr kein Alkohol mehr verkauft werden. „Wir begründen das damit, dass wenn man Gaststätten und Kneipen länger geöffnet hält, sich mehr kritische Situationen ergeben können“, so Fuchs. Man habe im Krisenstab auch diskutiert, ob eine Sperrstunde ab 1 Uhr sinnvoller wäre. „Wir hatten die Befürchtung, dass die Barbesucher sich sonst vermehrt zu Hause treffen, wo das Infektionsrisiko im Zweifel sogar noch höher ist.“ Dennoch lasse sich das Geschehen mit der jetzt getroffenen Regelungen „einigermaßen reglementieren“.

Bei allen Veranstaltungen und Versammlungen in geschlossenen Räumen sowie in Bibliotheken müssen Besucher künftig eine Alltagsmaske tragen – auch auf dem Sitzplatz . Wie viele Gäste bei einer Trauung anwesend sein dürfen, hängt von den Raumkapazitäten ab. Als Regel gelten zehn, bei Ambiente-Trauungen 25 Teilnehmer. Beerdigungen und Trauerfeiern dürfen mit maximal 50 Personen stattfinden. Kontaktsport mit höchstens 30 Personen ist im Freien möglich.

Mit Überschreiten der 50er-Grenze gelten auch neue Regeln, die in der Coronaschutzverordnung des Landes festgeschrieben sind. So darf es nur noch 500 Teilnehmer bei kulturellen Veranstaltungen im Freien geben. Maximal 250 sind es in geschlossenen Räumen. Bei privaten Feiern außerhalb des eigenen Zuhauses dürfen sich nur noch 25 Menschen treffen. Darüber hinaus appelliert Fuchs, private Feiern zu Hause mit maximal zehn Personen zu organisieren. „Die vergangenen Wochen haben gezeigt, dass das Virus insbesondere bei – privaten – Feiern übertragen worden ist.“

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Was den Entscheidern der Stadt Sorgen bereitet, sind die Kulturveranstaltungen. „Sollte wie von der Landesregierung angekündigt die Besucherzahl auf 20 Prozent reduziert werden, können das viele Veranstalter finanziell nicht mehr verkraften.“ Man setze sich deshalb bei der Landesregierung dafür ein, die Regelungen für Kulturveranstaltungen nicht zu verschärfen. „Unsere Erfahrung zeigt, dass sich dort nicht die gesteigerten Infektionszahlen entwickelt haben“, so Fuchs. Gleiches gelte für den Schulbereich.  „Wir können nicht sagen, dass Schulen und Kitas Probleme bereiten“, sagte die Leiterin des Gesundheitsamtes, Susanne Engels. Dennoch wolle man nach den Herbstferien die Maskenpflicht in Schulen wieder einführen.