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Modeste hatte Firma verklagtEnergy-Drink-Hersteller aus Sankt Augustin insolvent

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Anthony Modeste im Mai auf dem Weg in den Gerichtssaal in Bonn. 

Bonn/Sankt Augustin – Wegen Bankrott und Insolvenzverschleppung müssen sich der Gründer einer Energy-Drink-Firma aus Sankt Augustin sowie zwei Geschäftsführer vor dem Bonner Landgericht verantworten.

Die Firma war im Mai durch ein anderes Verfahren am Bonner Landgericht in die Schlagzeilen geraten: Der FC-Spieler Anthony Modeste hatte sie wegen unsauberer Geschäftspraktiken verklagt und war auch selber beim Prozess anwesend.

Anthony Modeste fordert Rückzahlung von 350.000 Euro

Der 34-jährige Kicker vom 1. FC Köln wirft der GmbH, mit der er 2017 einen Vertrag über den exklusiven Vertrieb des koffeinhaltigen Getränks in Frankreich geschlossen hatte, „unsaubere Geschäftspraktiken“ vor. In der Klage forderte er die Rückzahlung von insgesamt 350.000 Euro, die er als Lizenz sowie für die erste Ware gezahlt hatte.

Das Material jedoch sei niemals geliefert worden. Der ganze Vertrag, sei „ein Fake„ gewesen, so der Spieler wörtlich, der Betreiber sei ausschließlich an seinem Geld und an seinem Namen interessiert gewesen.

In dieses Bild scheint zu passen, dass die Repräsentanten der Getränkefirma sich jetzt auf der Anklagebank der 9. Großen Wirtschaftsstrafkammer in Bonn verantworten müssen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 64-jährigen Inhaber und den beiden eingetragenen Geschäftsführern – 67 und 32 Jahre alt – gemeinschaftliche Insolvenzverschleppung sowie drei Mal Bankrott vor.

Geschäftskonto war seit 2017 dauerhaft überzogen

Demnach soll das Trio bereits seit Sommer 2015 das Unternehmen undurchsichtig und ohne ordnungsgemäße Bilanzen geführt haben. Das restlos überzogene Geschäftskonto sei zunächst immer mal wieder aufgefüllt worden, seit 2017 jedoch sei es dauerhaft überzogen gewesen; spätestens ab August seien weder Überweisungen noch Lastschriften ausgeführt worden.

Obwohl sie Ende 2017 eine Flut von Mahnungen erreichten, hätten sie erst – viel zu spät – am 11. Januar 2018 Insolvenz angemeldet. Im Februar wurde das Insolvenzverfahren eingeleitet.

Im Handelsregister als unzuverlässig geführt

Der 64-jährige Hauptangeklagte – ein Mann mit Käppi, das er aus gesundheitlichen Gründen auch während des Prozesses tragen durfte – hat gleich zu Beginn eingeräumt, dass er faktisch die wirtschaftlichen Geschicke des Ladens führt, aber nicht als Geschäftsführer eingetragen ist.

Der Grund: Er ist einschlägig als Betrüger verurteilt, 13 Eintragungen verzeichnet sein Strafregister. Beim Handelsregister wird er als „unzuverlässige“ Person geführt und ist seit Jahren gesperrt. Entsprechend hat sich der Unternehmer der Mitangeklagten als Strohmänner bedient, die sich nach ihren Fulltimejobs am Feierabend um das Unternehmen gekümmert haben wollen, mit der Hoffnung wohl auf ein florierendes Unternehmen.

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Noch vor Beginn des Strafprozesses gab es bereits ein erstes Zeichen, dass die Angeklagten durchaus bereit sind, Fehler einzuräumen. „Um mal erste Pflöcke einzuschlagen“, so einer der Verteidiger, hätten die Angeklagten sich bereits zivilrechtlich verpflichtet, insgesamt 300.000 Euro in die Insolvenzmasse zu zahlen. Der Vergleich wurde am 10. Mai 2022 vor der 15.Zivilkammer des Bonner Landgerichts geschlossen.

Die Getränkefirma, die von Fußballspieler Modeste verklagt worden ist, ist die direkte Nachfolgerin des insolventen Unternehmens, die der Inhaber gleich nach der Pleite nach dem gleichen Strickmuster und mit derselben Personalbesetzung gegründet hat. Sogar der Firmenname ist nahezu gleich geblieben.