Prozessauftakt in BonnFrau soll Mutter ihres Lebensgefährten erstickt haben
Bonn/Bornheim – Als die Polizei zum Tatort kam, lag die Tote auf dem Boden des Wohnzimmers, der Leichnam zugedeckt, unter dem Couchtisch zwei umgekippte Gläser, aus denen eine rote Flüssigkeit gelaufen war. Auf einem Gartenstuhl draußen vor der Wohnungstür saß eine Frau, neben ihr ihr Lebensgefährte, der sie tröstete. Er ist der Sohn der Toten und erzählte der ermittelnden Beamtin, dass seine Partnerin seine Mutter regelrecht verehrt habe.
Doch von solch liebevollen Äußerungen will der Mann nichts mehr wissen, denn seit Mittwoch sitzt er im Bonner Landgericht als Nebenkläger seiner Ex-Freundin gegenüber, die vor dem Schwurgericht wegen Totschlags angeklagt ist; am 2. Juli 2021 soll sie die 83-jährige Frau erstickt haben. Immer wieder sucht sie seinen Blick, er aber weicht ihr aus, starrt auf ein Stück Papier und macht sich Notizen.
56-Jährige leidet an Depressionen
Das Paar lebte seit mehreren Jahren in einer exklusiven Wohnanlage in Bornheim, wo der Bundeswehroffizier eine von 47 Eigentumswohnungen besitzt. Später kaufte er im selben Haus eine weitere im Erdgeschoss, in die im Februar 2021 seine Mutter einzog, um die sich seine Lebensgefährtin kümmerte. Die 56-Jährige ist nach Angaben ihres Verteidigers Uwe Krechel selbst schwer krank, leide seit Jahrzehnten an Depressionen, verbringe Tage im Bett, sei suizidgefährdet und nehme Psychopharmaka.
Von 1991 bis 1993 habe sie mit ihrem ersten Mann, mit dem sie drei Kinder hat, ein Hotel Garni betrieben, das nach der Trennung verkauft worden sei. Danach hat sie nur noch unregelmäßig gearbeitet, kam offenbar nur schwer mit dem Leben zurecht. Ihr Haushalt gleiche einer Messi-Wohnung, so der Anwalt. Eine Nachbarin bestätigte diesen Eindruck: „Man sah, dass es ihr nicht gut ging“, sagte die 67-jährige Zeugin.
Auch am 2. Juli 2021, einem Freitag, bat die Angeklagte die Nachbarin um Unterstützung; fürs Wochenende hatte sich Besuch angekündigt, da sollte wenigstens der Garten gemacht sein. Die Helferin schnitt Rosen und holte die Biotonne für die Grünabfälle, als die 56-Jährige die „Schwiegermutter“ aufsuchte, die ein Mittagsschläfchen halten wollte.
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In den Räumen der Rentnerin ist es möglicherweise zu einer Auseinandersetzung gekommen, vielleicht einer heftigeren als die zwischen den Frauen üblichen „Kabbeleien“. Die Angeklagte ließ über ihren Anwalt erklären, sie und das spätere Opfer hätten sich am Tattag darüber gestritten, ob eine Daunendecke nicht zu warm sei angesichts des sommerlichen Wetters.
Später rief die Angeklagte aufgeregt der Nachbarin zu, ihre „Schwiegermutter“ bewege sich nicht mehr. Die 67-Jährige alarmierte den Rettungsdienst, der Notarzt stellte den Tod fest.