Hundebiss im SwingerclubBetreiber aus Bonn soll Schadenersatz zahlen
Bonn – Ein Swingerclub-Betreiber in Bad Honnef soll wegen des Bisses eines freilaufenden Hundes in seinem Etablissement Schadenersatz zahlen. Dazu habe ihn das Bonner Landgericht verurteilt, erklärte eine Sprecherin am Montag. Über die konkrete Höhe soll allerdings erst entschieden werden, wenn das Urteil rechtskräftig ist. Die Klägerin, eine 55-Jährige aus Koblenz, hatte insgesamt 10 000 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld gefordert.
Das könnte Sie auch interessieren:
Zu dem Vorfall in dem Club soll es an Weiberfastnacht 2017 gekommen sein. Ein freilaufender Golden Retriever habe die 55-Jährige plötzlich in die rechte Hand gebissen. Da die Wunde nicht blutete, legte sie nur einen provisorischen Verband an – erst am nächsten Morgen musste die Klägerin notfallmäßig operiert werden. Einer der Finger sei bis heute nur eingeschränkt einsetzbar.Der Betreiber hatte den Hundebiss bestritten. Einen solch dramatischen Vorfall hätte er – da er an dem Abend im Club war – mitbekommen müssen.
Auch hätten sich seine beiden Hunde nicht frei im Gastraum bewegt. Er würde sie grundsätzlich – allein aus hygienischen und haftungsrechtlichen Gründen – hinter der Theke halten, wo ein Gast nichts zu suchen habe. Die Bonner Kammer jedoch glaubte – nach den Aussagen mehrerer Gäste des Swingerclubs – der Klägerin. Demnach hätten sich die Hunde zwischen tanzenden Paaren frei bewegt. (dpa)