Prozess im Bonner LandgerichtZwölf Kilo Drogen im Gepäck – Urteil beim vierten Anlauf

Das Landgericht in Bonn
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Bonn/ Rheinbach – Beim vierten Prozess-Anlauf hat es dann geklappt. Drei Mal war ein Drogenkurier aus den Niederlanden nicht zum Prozess im Bonner Landgericht erschienen: Weihnachten 2020 war es ein positiver Covid 19-Test, der ihn hinderte, für die Abwesenheit an Rosenmontag 2021 hatte der 30-Jährige nicht einmal eine Entschuldigung parat. Auch sein Verteidiger schien ratlos, und so hatte die Bonner Justiz einen Auslieferungshaftbefehl erlassen. Der wurde im Juni 2021 am Heimatort des Angeklagten ausgeführt, doch der Mann kam sofort wieder auf freien Fuß, da er seine Reisedokumente abgab und die Auflage erhielt, sein Land nicht zu verlassen. Das führte im August – beim dritten Prozessauftakt – zur bilateralen Konfusion der holländischen und deutschen Justiz. Wer sollte für ihn garantieren, wenn er die Flucht antritt? Zudem war ohne Pass angeblich kein Test auf Corona möglich. So blieb die Anklagebank erneut leer. Diesmal hat sich der 30-Jährige, um über die deutsch-holländische Grenze zu kommen, eine Woche vor Prozesstermin bei den niederländischen Behörden freiwillig gestellt: So wurde der Angeklagte nach Kleve gebracht und dort offiziell von der deutschen Justiz übernommen: Im Gefangenentransport ging es zunächst einige Tage in U-Haft nach Köln und schließlich zum Landgericht Bonn.
Umfangreiches Geständnis abgelegt
Nach diesem monatelangem Vorspiel wurde es jetzt ein kurzer Prozess vor der 7. Großen Strafkammer: Denn der 30-Jährige wiederholte sein umfassendes Geständnis, das er bereits nach seiner Festnahme vor mehr als zwei Jahren abgelegt hatte. Am 16. Juni 2019 war der damals 28-Jährige mit einem Mercedes SL mit italienischen Kennzeichen von Drogenfahndern aus dem fließenden Verkehr auf der A61 bei Rheinbach gefischt worden. Zur Tarnung hatte er sich von seiner 34-jährigen Freundin und deren 54 Jahre alten Mutter begleiten lassen, die von der Drogenfracht angeblich keine Ahnung hatten. Im Urlaubsgepäck dann der kapitale Fund: Neben zwei Kilogramm Kokain sicherte der Zoll knapp sechs Kilo Amphetamin und mehr als vier Kilo Ecstasy – versteckt in einem Hohlraum im Heck der Limousine.
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2500 Euro seien ihm als Kurierlohn versprochen worden, sagte der Mann vor Gericht. Da er Schulden hatte, habe er sich auf den gefährlichen Job eingelassen. Allerdings habe er keinen Schimmer von der wahren Drogenmenge gehabt, er sei höchstens „von einem Kilo“ ausgegangen. Aber das nahm die Kammer dem Angeklagten nicht ab. Schließlich verurteilte sie den 30-Jährigen wegen Einfuhr und Beihilfe zum Drogenhandel – trotz der hohen Menge – zu milden vier Jahren Haft.
Nach dem Schuldspruch kam der Angeklagte – da er sich freiwillig dem Prozess gestellt hatte – gleich wieder auf freien Fuß. Sein Verteidiger Bernhard Scholz hofft jetzt, dass sein Mandant die deutsche Haftstrafe in einem niederländischen Gefängnis absitzen kann, „in der Nähe seiner Familie“. Denn beim langen Warten auf den Bonner Prozess soll der Angeklagte Vater geworden sein.