Der 35-Jährige war nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft wohl nur der „nützliche Idiot“ für bereits verurteilte Haupttäter.
Prozess35-jähriger Niederländer nach Geldautomatensprengung in Königswinter verurteilt
Beim zweiten Anlauf ging es dann relativ zügig: Nach nur einem Verhandlungstag wurde am Mittwochnachmittag ein 35-jähriger Niederländer vor der 3. Großen Strafkammer am Bonner Landgericht wegen Beihilfe zum vorsätzlichen Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion in zwei Fällen zu einer Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren verurteilt. Einem ersten Verfahren im vergangenen August war der Angeklagte noch unentschuldigt ferngeblieben.
Drei Haupttäter der Sprengung in Königswinter waren schon verurteilt
In dem Prozess ging es um die Sprengung eines Geldautomaten der Kreissparkasse Köln an der Oelinghovener Straße 18 in Königswinter-Stieldorf. Die drei Haupttäter waren bereits im Frühjahr 2023 wegen ihrer Beteiligung an der Sprengung in Stieldorf sowie wegen zweier weiterer Anschläge auf Geldautomaten verurteilt worden. Sie verbüßen derzeit Haftstrafen zwischen zweieinhalb und viereinhalb Jahren.
Dem nun ebenfalls Verurteilten wurde von der Düsseldorfer Zentral- und Ansprechstelle für die Verfolgung Organisierter Straftaten in Nordrhein-Westfalen (ZeOS NRW), die für herausgehobene Verfahren Organisierter Kriminalität zuständig ist, die Beihilfe zu zwei Taten vorgeworfen: In der Nacht vom 23. auf den 24. August 2022 hatten die Niederländer den Geldautomaten in Stieldorf ins Visier genommen, der bereits im Jahr 2020 von anderen Kriminellen ausgenommen werden sollte.
Vernebelungsanlage verhinderte Raub in Königswinter
In beiden Fällen vereitelte aber eine im Foyer verbaute Vernebelungsanlage den Raub des Inhalts. Bereits am 9. August hatte ein Automat im Rheinland-Pfälzischen Ockenheim einem Sprengversuch standgehalten: Der Inhalt von 217.000 Euro blieb in der Bank; die Täter verursachten aber einen erheblichen Sachschaden von mindestens 153.000 Euro.
Der Helfer soll die Täter von einer Depotgarage in Kerkrade aus unterstützt haben, dort war er auch von der niederländischen Polizei vorläufig festgenommen worden. Die Basis des ausgedehnten marokkanisch-niederländischen Täternetzwerks lag in der altehrwürdigen Universitätsstadt Utrecht. Zu ihren Raubzügen brachen die Männer aber aus dem südlimburgischen Kerkrade unweit der deutschen Grenze auf. Hier unterhielten sie eine Bunkergarage, in der Fahrzeuge mit deutschen Nummernschildern aus dem jeweiligen Zielgebiet geparkt waren.
Vor Verfahrensbeginn waren sich die Verfahrensbeteiligten im Kern darüber einig geworden, dass dem Mann nur eine Bewährungsstrafe drohe, wenn er sich geständig zeigen würde. Als Geständnis reichte dem Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft das bloße Abnicken der Anklageschrift allerdings nicht aus. Bei einem solchen „Minimalgeständnis“ fühle er sich nicht an die Abmachung gebunden und sehe auch keine besonderen Umstände, die eine Aussetzung zur Bewährung rechtfertigen würden.
Staatsanwalt forderte zwei Jahre Haft
Er beantragte eine zweijährige Gefängnisstrafe, auch, wenn er sehe, dass der Angeklagte wohl nur ein „nützlicher Idiot“ für die Hinterleute gewesen sei. Der Angeklagte zeigte sich vor Gericht extrem wortkarg und hatte offenbar Angst, seine Mittäter zu belasten. Erst nachdem die Vorsitzende Richterin das Protokoll der niederländischen Polizei verlas, räumte er einige Unklarheiten aus.
Die nun verhängte Bewährungsstrafe bewegt sich ungefähr in der Mitte zwischen dem Antrag des Staatsanwalts und dem Verteidiger des Angeklagten, des Aachener Rechtsanwalts Peter Schäfer: Er hatte eine einjährige Bewährungsstrafe für seinen Mandanten gefordert. Offenbar können beide Seiten gut mit der Entscheidung leben: Sie verzichteten noch im Termin auf Rechtsmittel und so ist das Urteil bereits rechtskräftig.