Eine neue Satzung für die Benutzung von Fernsehgeräten in den städtischen Obdachlosenunterkünften stößt auf deutlichen Widerspruch.
SatzungScharfe Kritik an geplantem TV-Verbot in Obdachlosenunterkünften in Königswinter
Die Stadtverwaltung muss ihre neue Satzung für die Benutzung von Obdachlosenunterkünften noch einmal nacharbeiten. Der Grund: Das in der Benutzungsordnung vorgesehene Verbot von Fernsehgeräten stößt bei der Koalition aus KöWI, SPD und Grünen sowie der Linken auf deutliche Kritik.
„Es gibt keinen vernünftigen Grund für das Verbot“, sagte Thomas Koppe (Grüne) jüngst im Hauptausschuss. In Asylbewerberunterkünften seien Fernseher auch erlaubt.
Verweis auf das Grundgesetz
Wie Koppe wies Ulrike Ries-Staudacher (KöWI) auf Artikel 5 des Grundgesetzes hin. Dort heißt es in Absatz 1: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.“
Sozialdezernentin Heike Jüngling hielt dagegen. Es werde nicht in Grundrechte eingegriffen. Es gebe etwa übers Smartphone und durch Zeitungen genügend Möglichkeiten, sich zu informieren.
In Zweibettzimmern könnte ein Fernseher zu Konflikten führen
Die Sozialverwaltung wies zudem auf die Frage des Brandschutzes hin (jedes elektrische Gerät braucht eine Art „TÜV-Siegel“). Es habe in der Vergangenheit Fälle gegeben, in denen ganze Heimkinos in der Obdachlosenunterkunft installiert worden seien. Und schließlich gebe es auch Zweibettzimmer; da könne ein Fernseher zu Konflikten führen.
Der Kompromiss, der bei Enthaltung der CDU beschlossen wurde: Bis zur nächsten Ratssitzung soll die Verwaltung einen Vorschlag machen, welche Größe und Art von Fernsehern künftig in Obdachlosenunterkünften erlaubt sind.
„Übergangswohnungen“ für Familien
Die Stadt unterhält ganz am südlichen Ende der Altstadt ein Haus für Obdachlose (Hauptstraße 569). Da die Gemeinschaftsunterkunft aber beispielsweise nicht für Familien mit Kindern geeignet ist, hält sie zwei „Übergangswohnungen“ vor, und zwar in der Straße Am Herresbacher Bahnhof und in der Herresbacher Straße.
Die mietet sie dauerhaft von der städtischen Wirtschaftsförderungs- und Wohnungsbaugesellschaft (WWG) an. Die beiden Wohnungen werden nun ausdrücklich in der neuen Satzung aufgeführt, weil die Stadt nach einer Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts die fälligen Benutzungsgebühren nur dann erheben darf.
Die Gebühren belaufen sich in der Gemeinschaftsunterkunft auf 300 Euro pro Monat und Schlafplatz (plus Strompauschale) und in den Wohnungen auf 460 beziehungsweise 680 Euro (inklusive Nebenkosten, aber plus Strompauschale).