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KönigswinterInitiative will Wohneinheiten mit Bürgerbegehren verhindern

Lesezeit 3 Minuten

Übergabe des Bürgerbegehrens an den Bürgermeister.

Königswinter – Zur Übergabe des Bürgerbegehrens „Retten wir den Stadtgarten für Mensch und Klima!“ hatten die Vertreterinnen der Bürgerinitiative Stadtgarten, Silke Becker und Claudia Lindberg, vor das Haus Bachem eingeladen. Etwa 30 interessierte Bürger hatten sich eingefunden. Bürgermeister Peter Wirtz ist zwar offiziell noch im Urlaub, war aber persönlich erschienen, um das Begehren mit der zu entscheidenden Frage: „Sind Sie dafür, dass die Stadt Eigentümerin des Parks Stadtgarten bleibt und keine Rechtsgeschäfte tätigt, die das Eigentumsverhältnis oder die derzeitige Nutzung beeinträchtigen?“ entgegenzunehmen.

„Ich werde die Zulässigkeit prüfen lassen und die erforderliche Kostenschätzung an die Bevollmächtigten übersenden“, versprach das Stadtoberhaupt. Die politische Entscheidung zum „Stadtgarten“-Projekt der städtischen Wohnungsbaugesellschaft WWG steht bislang zwar noch aus. Zudem ist ein ökologisches Gutachten in Auftrag gegeben, um die Frage zu klären, ob die bisherige Planung mit Einbeziehung der bestehenden Grünflächen für die geplante Wohnbebauung weiter verfolgt werden soll.

Auf dem Areal sollen 106 Wohnungen entstehen

Wie bereits mehrfach berichtet, will die WWG auf der Fläche von etwa 9000 Quadratmetern zwischen der Hauptstraße und der Straße „Am Stadtgarten“ insgesamt 106 Wohnungen, von denen 70 bis 80 Prozent öffentlich gefördert werden, errichten. Zurzeit ist dort die Wohnsiedlung „Am Stadtgarten“ aus den 50er Jahren, die seinerzeit von der Gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft mbh der Stadt Königswinter, der Vorgängerin der WWG, erbaut worden ist und bei der es sich um zweigeschossige Gebäude mit 36 Wohneinheiten auf einer Fläche von insgesamt 2235 Quadratmetern.

Infos zum Bürgerbegehren

Im Paragraf 26 der Gemeindeordnung sind die Schritte der Bürgerbeteiligung geregelt: Die Bürger können im Bürgerbegehren beantragen, dass sie an Stelle des Rates über eine Angelegenheit der Gemeinde per Bürgerentscheid selbst entscheiden. Die Verwaltung hat dann eine Kostenschätzung aufzustellen, welche Kosten die Durchführung der verlangten Maßnahme zur Folge hätte. Diese Kostenschätzung ist bei der Sammlung der Unterschriften anzugeben.

Bei einem Bürgerentscheid kann über die gestellte Frage nur mit Ja oder Nein abgestimmt werden. Hier ist die Mehrheit der gültigen Stimmen ausschlaggebend. In Städten und Gemeinden bis zu 50 000 Einwohnern müssen das nach der Abstimmung mindestens 20 Prozent sein. (mmn)

Nach Meinung der Bürgerinitiative Stadtgarten, einer losen Vereinigung interessierter und besorgter Bürger, mehren sich die Anzeichen, dass der Park gefährdet sein könnte, auch wenn es noch keinen Beschluss und keine offizielle Absichtserklärung der Stadt gibt, das Eigentum oder die Nutzung am Stadtgarten aufzugeben.

„Der Stadtgarten ist der einzige Park im südlichen Teil der Stadt. Er stellt eine von wenigen Grünoasen im Talbereich dar. Sein zum Teil sehr alter Gehölzbestand steht auf nie zuvor durch Häuser versiegeltem natürlichen Boden der Rheinterrasse und hat eine gesunde Verbindung zum Mutterboden und Grundwasser“, heißt es in einer Erklärung der Bürgerinitiative. Diese befürchtet, dass die unwiederbringliche Zerstörung des Stadtgartens viele negative Auswirkungen auf die Lebensqualität in der Stadt hätte.

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„Die WWG ist sich seit Beginn der Planung des Dilemmas zwischen sozial- und klimapolitischen Zielen bewusst gewesen“, sagte Andreas Pätz, Geschäftsführer der WWG bereits mehrfach, „und wir sind auch bereit, Maßnahmen durchzuführen, um möglichst viel Grün zu erhalten.“