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Königswinterer RheinuferBürger wollen Sumpfwegareal vollständig unbebaut lassen

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Bürger wollen das Sumpfweg-Areal nördlich des Arbeitnehmerzentrums von Bebauung freigehalten sehen.

Königswinter – Geht es nach dem Willen der Bürger, dann wird am Sumpfweg-Süd überhaupt nicht gebaut, weder an der Rheinaue (Außenbereich) noch entlang der Hauptstraße (Innenbereich). Das wurde bei einer Bürgeranhörung am Mittwochabend deutlich.

Die Versammlung fand im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zu den Bauleitplanverfahren um die Aufhebung des umstrittenen Bebauungsplans „Sumpfweg-Süd“ und dessen Änderung sowie die Aufstellung der 89. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Areal zwischen Schönsitzstraße/Rheinufer und Johannes-Albers-Allee statt. Der Stadtrat hatte mehrheitlich für die Aufhebung des B-Plans gestimmt, der eine großflächige Wohnbebauung vorsah – im Gespräch waren mehr als 150 Wohneinheiten – und der ein bestimmendes Thema im letzten Kommunalwahlkampf gewesen ist.

In Überschwemmungszonen darf nicht gebaut werden

Die geänderten, jetzt diskutierten Planungen haben insbesondere das Ziel, die bestehenden Freiflächen und Hochwasserrückhalteräume im Überschwemmungsgebiet des Rheins im planungsrechtlichen Außenbereich zu erhalten und dauerhaft zu sichern, um so die Regelungen des Paragrafen 78 Wasserhaushaltsgesetz einzuhalten. Der sieht das Verbot der Ausweisung neuer Baugebiete im Außenbereich in festgesetzten Überschwemmungsgebieten vor.

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In einer Bürgeranhörung informierte die Stadt über die aktuellen Pläne für den Sumpfweg-Süd. 

Durch die Aufhebungen soll der Rechtsschein des Bebauungsplanes, der in einer juristischen Prüfung als formell und wohl auch materiell rechtswidrig erachtet worden war, und dessen erste Änderung beseitigt werden.

Nach der Begrüßung der Besucher durch Bürgermeister Lutz Wagner erläuterte Anya Geider, Geschäftsbereichsleiterin Planen und Bauen bei der Stadt Königswinter, den rechtlich vorgegebenen Verfahrensablauf und zeigte die Möglichkeit auf, Vorschläge und Ideen auch noch schriftlich bei der Stadtverwaltung bis zum 20. Dezember einzureichen. Zu den im neu erstellten Flächennutzungsplan ausgewiesenen Arealen für eine mögliche Wohnbebauung entlang der Hauptstraße kam unterdessen reger Widerspruch aufseiten der Teilnehmer der Bürgeranhörung auf.

Teilnehmer bezweifelten, ob die Ausweisung als „Innenbereich“ möglich sei, die auch ohne Bebauungsplan eine Bebauung nach Paragraf 34 Baugesetzbuches zulasse, wonach innerhalb bebauter Ortsteile ein Vorhaben zulässig ist, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung einfügt. Sie forderten, eine weitere Bebauung in diesem Bereich auszuschließen; dies solle zur Durchsetzung mit einem entsprechenden Bebauungsplan unterlegt werden.

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Weitere Anregungen, die sich auf Themen wie eine Altlastuntersuchung im Boden, die Entwicklung des Stadtbildes oder den Fortgang des ISEK-Verfahrens (Integrierte Stadtentwicklung) bezogen, notierte Stadtplaner Dominik Braunsteiner, um sie ins weitere Verfahren einfließen zu lassen. Braunsteiner nimmt weitere Anregungen auch per Mail oder telefonisch unter 0 2244/889 156 entgegen.