Zählen Umweltthemen zur Kultur?Parents for Future vorerst nicht „förderungswürdig“
Bornheim – Wann können eine Institution oder ein Verein in Bornheim in die Liste der als „förderungswürdig anerkannten kultur- und brauchtumstragenden Vereine, Verbände, Organisationen und Einrichtungen“ aufgenommen werden? Darüber entbrannte in der jüngsten Sitzung des Ausschusses für Sport, Kultur und Ehrenamt eine lebhafte Diskussion. Konkret ging es um den Antrag der „Parents for Future Bornheim/Swisttal/Weilerswist“, die gerne in diese Liste aufgenommen werden wollten.
Um es vorwegzunehmen: Die Entscheidung wurde vertagt. Einstimmig hatten sich die Ausschussmitglieder gemeinsam mit Bürgermeister Christoph Becker (parteilos) darauf verständigt, zunächst eine Kommission einzuberufen, um die derzeit gültigen Richtlinien zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.
Aus Sicht der Stadtverwaltung wären die „Parents“, die im September einen entsprechenden Antrag an das Fachgremium gestellt hatten, förderungsfähig gewesen und hätten sämtliche Voraussetzungen dafür erfüllt. Der Zusammenschluss engagierter Mütter und Väter, die sich für den Klimaschutz einsetzen, organisiert öffentliche Veranstaltungen und Vorträge, bietet Mitmachaktionen an, klärt auf und sensibilisiert für das Thema Klimaschutz. Zudem suchen die beteiligten Eltern Gespräche mit der Politik, der Verwaltung und der Wirtschaft. Alle Mitglieder, derzeit rund 30, sind ehrenamtlich organisiert.
Förderung satzungskonform?
Das Problem: Die Satzung, zuletzt geändert im September 2001, sieht vor, Vereine zu fördern, die sich der Kultur- und Brauchtumspflege widmen und die somit „einem möglichst großen Bevölkerungskreis, insbesondere Jugendlichen, die Gelegenheit zur Mitgestaltung im kulturellen Bereich und in der Pflege des Brauchtums geben.“ Helmut Preiß (CDU), Gottfried Düx (UWG) und Paul Breuer (ABB) zweifelten daher an, ob eine Organisation, die sich politisch engagiert, unter den Begriff der Kultur- und Brauchtumspflege falle: „Es geht uns nicht darum, zu beurteilen, ob die ,Parents for Future’ förderungsfähig sind, sondern ob eine Förderung satzungskonform wäre“, betonte Preiß. Daher regten er und Elisa Färber (FDP) an, die Satzung zu überprüfen.
Dies sah auch Düx so, ebenso wie Sozialdemokrat Frank W. Krüger: „Wir sollten diesen Antrag heute nicht beschließen, sondern uns erst klar werden, wen wir fördern wollen und können.“ Für Maria Koch (Grüne) gehört auch eine Organisation, die sich mit Umweltthemen beschäftigt, zur Kultur. Dies unterstrich auch ihr Fraktionskollege Joachim Vieritz: „Wir müssen den Kultur- und Brauchtumsbegriff erweitern, er ist nicht mehr zeitgemäß“. Auch er sprach sich dafür aus, die Richtlinien zunächst zu überprüfen und gegebenenfalls neu zu fassen.
Derzeit umfasst besagte Liste ausnahmslos Vereine und Organisationen, die kulturell tätig sind, darunter Gesangsvereine, Chöre, Spielmannszüge, die Bornheimer Musikschule, Theater-, Heimat-, Karnevals- und Junggesellenvereine, die Kolpingsfamilie Roisdorf, Ortsausschüsse und Dorfgemeinschaften, das Kulturforum, den Förderverein Rheinhalle, aber auch Institutionen, die sozial agieren wie der Rotary Club Bornheim, der Ambulante Hospizdienst, die Arbeiterwohlfahrt oder der Verein Flüchtlingswohnraum.
Viele Verein erhalten finanzielle Unterstützung
Für die Stadt entstehen kaum Kosten. Die aufgenommenen Vereine oder Institutionen können kleinere Beihilfen beantragen in Form von Jahrespauschalen. Diese Gelder können sie anteilig für ihre Verwaltung und Leitung, für die Förderung der Jugendarbeit oder für die Anschaffung von Kleinmaterialien aufwenden. Beispielsweise können Gesangsvereine pro Jahr 225 Euro pro Verein, Kinder- und Jugendchöre und ein Theaterverein jeweils 100 Euro und die Ortsausschüsse 150 Euro beantragen. Dorfgemeinschaften und Ortsausschüsse können Beihilfen für die Martinszüge beantragen. Pro Jahr liegen diese Gelder pro Dorf zwischen 125 und 150 Euro. Hilfe erhalten auch die Träger der Karnevalszüge je nach Größe der Züge. So bekommen Sechtem und Hemmerich jeweils 75 Euro, Bornheim oder Hersel 1000 Euro. Laut Förderrichtlinie können die Vereine auch städtische Räume unentgeltlich nutzen und sie können von Plakatierungsgebühren befreit werden. Die Liste und deren Richtlinien sind einsehbar unter www.bornheim.de.