In Bornheim stehen Anfang September wichtige Entscheidungen zum Teilflächennutzungsplan Windkraft an.
Windkraft in Bornheim:Frist läuft im Januar ab
Mehr als 1000 Stellungnahmen oder Unterschriften von Bürgern und Vereinen auf vorgefertigten Listen in nur eineinhalb Monaten — die hohe Zahl im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung ist Beleg für das Interesse an den Windkraft-Plänen der Stadt Bornheim. Die möchte zwei Konzentrationszonen für Windräder einrichten, eine auf der Ville, eine in der Rheinebene. Gegen den Standort auf dem Hochplateau gab es rund 560 Einwendungen, für die Ville fast genauso viele. Ergebnis der Offenlage insgesamt: Der Planentwurf wurde nicht geändert. Und so sind gleich nach der Sommerpause am 6. September die beiden Ausschüsse für Stadtentwicklung und für Umwelt in gemeinsamer Sitzung gefragt, den Teilflächennutzungsplan Windenergie zu beschließen.
Es pressiert, denn der städtische Teilflächennutzungsplan Windenergie muss spätestens im Januar 2024 Rechtskraft erlangen, dann endet die vom Bund vorgegebene Frist. Hintergrund: Damit die Kommunen, bis zur Steuerung der Windenergie durch den neuen Regionalplan selbst noch die Möglichkeit einer Entscheidung haben, hat der Bundesgesetzgeber eine Übergangsregelung geschaffen: Sie können so wie Bornheim Teilflächennutzungspläne für die Windenergie aufstellen, die allerdings bis zum 31. Januar des kommenden Jahres wirksam sein müssen. Die Stadtverwaltung empfiehlt in ihrer Vorlage, den Teilflächennutzungsplan zu beschließen, weil die Bezirksregierung anschließend noch einen Monat Zeit für die Genehmigung hat.
Frist verkürzt
Diese Frist ist im Juli dieses Jahres von drei auf einen Monat verkürzt worden. Denn erst mit der Bekanntmachung der Genehmigung wird der Teilflächennutzungsplan Windenergie wirksam und die Stadt Bornheim kann die befürchtete „Verspargelung“ verhindern. Wird die Frist nicht eingehalten, „können Anlagenbetreiber im privilegierten Außenbereich Anlagen errichten, sofern sie die Umweltauflagen wie Licht- und Schattengutachten, Schall-/Lärmschutz, Artenschutz etc. erfüllen“, teilt die Stadt Bornheim auf Anfrage mit.
Der Entwurf in der Offenlage vom Mai sieht eine 1,93 Quadratkilometer große, komplett unter Landschaftsschutz stehende Konzentrationszone auf der Ville vor. Eine zweite, in der Rheinebene geplante Konzentrationszone umfasst 2,34 Quadratkilometer, davon gut ein Drittel unter Landschaftsschutz. Für die Konzentrationszone in der Rheinebene gibt es seit Weiberfastnacht dieses Jahres bereits Anträge für sechs Windenergie-Anlagen. Nach LSV-Informationen nutzt die Firma allerdings die mögliche Höhe von 250 Metern nicht aus, sondern will die Anlagenhöhe auf rund 200 Meter begrenzen.
Apropos: Eine Höhenbegrenzung ist im Plan nicht vorgegeben — bewusst, wie die Stadt informierte. Faktische Höhenbegrenzungen auf 150 Meter Rotorspitze auf der Ville und auf 250 Meter Höhe in der tieferen Rheinebene ergeben sich schon aus zwingenden militärischen Erfordernissen wegen des nahe gelegenen Militärflughafens Nörvenich. Bereits seit 2019 läuft das Verfahren, als deutlich wurde, dass die bestehenden Konzentrationszonen südöstlich von Sechtem nicht rechtssicher sind. Beide Ausschüsse sollen jetzt in gemeinsamer Sitzung und einen Tag später auch der Stadtrat einen Punkt unter das Thema setzen.
Ausschuss für Umwelt, Klima, Landwirtschaft, Wald und Natur und Ausschuss für Stadtentwicklung, Mittwoch, 6. September, 18 Uhr, Rathaus. Stadtrat Bornheim, Donnerstag, 7. September, 18 Uhr, Rathaus.