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Wegen UnfallQuadfahrer muss Bornheimer Landwirt Schadensersatz zahlen

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Bonn Landgericht

Das Landgericht in Bonn

Bornheim/Weilerswist – Der frisch eingesäte Acker schien für eine Gruppe von Quadfahrern das ideale Terrain für ihr Motocross-Training zu sein und so drehten sie mit Genuss mit ihren Geländefahrzeugen zerstörerische Pirouetten auf dem Feld. Ein Zeuge beobachtete allerdings am 8. November 2020 das wilde Treiben auf der landwirtschaftlichen Fläche, kannte den Eigentümer des Ackerbodens und rief ihn sofort an.

Der Bauer aus Bornheim erschien kurz darauf mit seinem Mercedes auf der Bildfläche und versuchte die Truppe zur Rede zu stellen. Der Fall landete als Zivilklage vor dem Bonner Landgericht. Aber nicht, weil die Quadfahrer die frische Saat auf dem Ackerboden zerstört hätten, sondern weil es bei der eiligen Flucht der Sportsfreunde – bis zum Schluss war unklar, ob es sieben oder acht waren – zu einem Unfall kam. Denn nachdem der Landwirt mit seinem wütenden Hinweis, dass ihr „Verhalten auf dem Feld zu bestanden“ sei, nicht so recht durchkam, drohte er den Rowdys schließlich mit der Polizei.

Auf der Flucht das Auto des Landwirts beschädigt

Gesagt, getan. Als der Bauer sein Handy nahm, bekam die Truppe doch kalte Füße. Bei dem fluchtartigen Aufbruch touchierte einer der Freizeitsportler mit dem linken Ballonreifen seines Fahrzeugs die offenstehende Beifahrertür des Mercedes. Die Tür klappte mit Wucht um, wurde regelrecht aus den Angeln gerissen - und schlug zurück. Glück hatte noch der Zeuge, der in der Autotür gestanden hatte: Er wurde nicht verletzt. Der Landwirt verklagte den Unfallfahrer und seine Versicherung schließlich auf 7000 Euro Schadensersatz: Allein 5400 Euro betrugen die Schäden an Tür und Stoßstange, dazu Gutachterkosten, Ausfallzeiten und so weiter. Der verklagte Quadfahrer jedoch hat im Prozess bestritten, dass es überhaupt zu einer Kollision gekommen ist. An seinem Gefährt habe er keine Unfallspuren entdecken können; der Schaden am Mercedes, so sein Verdacht, müsse aus einem anderen Vorfall stammen.

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Aber der Zeuge, der hautnah daneben gestanden hatte, konnte sehr genau die „Berührung“ schildern und wie das dicke Quad-Rad den unteren Rand der Beifahrertür erwischt hatte. Ein Gutachter kam zum Schluss, dass die Beschreibung des Zeugen mit den Schäden „sehr plausibel“ seien. Auch, dass es bei der Kollision nicht zwangsläufig zu Schäden am Quad - beispielsweise Platzen des Reifens - hätte kommen müssen. Keine Frage, den Unfall habe es gegeben.

Die 9. Zivilkammer hat den verklagten Quadfahrer schließlich zur Zahlung der kompletten Schadenssumme verurteilt; einen Schuldanteil des Landwirts konnte der Richter nicht feststellen, da der Unfall für den Kläger unabwendbar gewesen sei. Allerdings schließt die Kammer auch nicht aus, dass der Quadfahrer die Kollision bei dem „chaotischen und hektischen Aufbruch“ tatsächlich nicht bemerkt haben könnte. (AZ: LG Bonn 9 O 34/21)