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Stadtverwaltung BornheimSeniorin muss 30 Euro für abgelaufenen Personalausweis zahlen

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Hans Günter Engels war erstaunt über den Fall und rät, den eigenen Ausweis mal genau anzuschauen.

Bornheim – Damit hatte eine Seniorin aus Merten nicht gerechnet: Weil ihr Personalausweis bereits knapp ein Jahr abgelaufen war, ging sie vor ein paar Tagen ins Rathaus, um einen neuen zu beantragen. „Dort habe ich dann erfahren, dass es eine Ordnungswidrigkeit ist, keinen gültigen Ausweis zu haben“, berichtet die 74-Jährige. Und weil diese Tat auch unter Strafe gestellt werden kann, erhielt sie gleich auch die Rechnung: ein Verwarngeld in Höhe von 30 Euro. „Ich habe mich erschrocken, fühlte mich überrumpelt und kam mir vor, als hätte ich etwas angestellt“, berichtet sie.

Verwunderung über Verwarngeld

Immer noch beschleunige sich ihr Puls, wenn sie an diesen Rathausbesuch denkt. Schließlich habe sie bei dem Versäumnis ja gar nichts Böses im Sinn gehabt,  sondern habe durch Corona, der eingeschränkten Reisefreiheit und der Reiseängste im vergangenen Jahr einfach nicht mehr an das Verfallsdatum ihres Personalausweises gedacht. Der stellvertretende Vorsitzende des Mertener Seniorenbeirats, Hans Günter Engels, nutzte den Fall, um ihn bei einem Treffen des Gremiums zu thematisieren und um andere Senioren auf das bisher ihm nicht bekannte Problem aufmerksam zu machen. „Von einem Verwarngeld wegen eines abgelaufenen Personalausweises wusste da niemand“, berichtet er. Alle seien sehr verwundert gewesen. Bei seinen Recherchen hat Engels dann herausgefunden, dass die Gesetzesänderung 2009 in Kraft getreten ist und dass die Kommunen keineswegs verpflichtet sind, Verwarn- oder Bußgelder anzuordnen. „Es ist eine Kann-Bestimmung“, so Engels.

„Nach dem Personalausweisgesetz kann diese Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 3000 Euro geahndet werden“, nahm Bürgermeister Christoph Becker auf Anfrage dazu Stellung. Er und sein Team hielten es aber für angemessen, es bei der Seniorin bei einer Verwarnung in Höhe von 30 Euro zu belassen. Dazu habe die Verwaltung vor drei Jahren einen internen Buß- und Verwarngeld-Katalog erstellt und sich an den umliegenden Kommunen orientiert. Becker betonte aber auch: „In der Zeit, in der das Rathaus nicht und dann ausschließlich nach Terminvergabe zu betreten war, wurden keine Buß- und Verwarngelder erteilt.“

Eine Ausweispflicht bestehe ab dem 16. Lebensjahr, allerdings beziehe sie sich nicht ausschließlich auf den Personalausweis. So liege auch kein Verstoß vor, wenn ein gültiger Reisepass vorgelegt werden kann. Einzig bei Kindern bestehe keine Verpflichtung zur Ausstellung eines Ausweises, sofern sie nicht ins Ausland reisen. Unabhängig davon rät Hans Günter Engels allen Senioren, sich die Laufzeiten ihres Personalausweises genau einzuprägen, damit ihnen solche Verwarnungsgelder und die damit einhergehenden Aufregungen erspart bleiben.